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Neubeginn der Mängelanspruchsfrist nach Mängelbeseitigung (VOB/B § 13 Abs. 5, Nr. 1)

Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer mit diesem Schreiben darauf hin, dass nach der Beseitigung und Abnahme der angezeigten Mängel, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 2 Jahren gemäß § 13 Abs. 5, Nr. 1, Satz 3 VOB/B neu beginnt.
Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.

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