Dieser Brief ist die Reaktion eines Auftraggebers auf ein Schreibendes Auftragnehmers, in welchem dieser mit Bezug auf § 4 Abs. 3 VOB/B Bedenken angezeigt hat. Im Brief kann gewählt werden, welche Bedenken dies waren, z. B. die vorgesehene Bauausführung, die Güte gelieferter Stoffe und Bauteile oder die Leistung anderer Unternehmen. Der Auftraggeber schreibt, dass er die Bedenken geprüft hat und diesen folgt. Er teilt mit, welche neuen Anordnungen er daraus ableitend trifft und fordert den Auftragnehmer auf zu prüfen, ob mit den neuen Festlegungen eine mängelfreie Bauausführung möglich ist. Zudem bittet der Auftraggeber den Auftragnehmer darum, falls dieser abermals Bedenken gegen die Bauausführung nach § 4 Abs. 3 VOB/B hegt, diese dem Auftraggeber vor Ausführung der Leistungen schriftlich mitzuteilen.