Mit diesem Brief fordert ein Auftraggeber den Kostenvorschuss zurück, den er dem Auftragnehmer für die Selbst- bzw. Ersatzvornahme der Beseitigung angezeigter Mängel überwiesen hatte. Er begründet wahlweise damit, dass er festgestellt hat, dass der Aufragnehmer die Mängelbeseitigung nicht durchführt, die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der angemessenen Frist durchgeführt hat bzw., dass der Auftragnehmer inzwischen nach eigener Aussage die Absicht zur Mängelbeseitigung aufgegeben hat. Der Auftraggeber setzt einen Termin, zu welchem der Auftragnehmer den Kostenvorschuss zurücküberweisen soll. Zudem kündigt der Auftraggeber an, dass er seine Ansprüche gerichtlich einfordern will, wenn er keinen Zahlungseingang feststellt.