Der Auftragnehmer richtet diesen Brief an einen Auftraggeber, der nicht die volle Zahlung auf eine Abschlagsrechnung (oder Schlussrechnung) geleistet hat. Der Auftraggeber hatte dem Auftragnehmer bei Rücksprache zu verstehen gegeben, er habe ein Skonto von der Rechnungssumme abgezogen. Im Brief erklärt der Auftragnehmer nun, dass der Abzug eines Skontos unzulässig ist, da der Vertrag auf Grundlage der VOB geschlossen wurde. Gemäß § 16 Abs. 5, Nr. 2 VOB/B ist ein nicht vereinbartes Skonto unzulässig. Der Auftragnehmer fordert den Auftraggeber daher auf, den noch ausstehenden Betrag bis zu einem festgelegten Termin zu zahlen.