Bauleistungen

Skonto bei Bauleistungen

Skonto ist ein Preisnachlass des Rechnungsbetrags bei sofortiger oder vorfristiger Zahlung.

Was bedeutet Skonto?

Skonto bedeutet einen Abzug vom Rechnungsbetrag bei sofortiger oder vorfristiger Zahlung, der als Entgelt für die Vorfinanzierung eingeräumt wird. Er unterscheidet sich grundsätzlich vom unabhängig zur Zahlung eingeräumten Nachlass oder Rabatt.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen:
  • Kunden-Skonto, den der Kunde (Auftraggeber) zieht und der beim Verkäufer (Auftragnehmer) eine Erlösschmälerung bedeutet und
  • Lieferer-Skonto, der beim Käufer (Auftraggeber) den Anschaffungspreis mindert.
Eine Skonto-Vereinbarung sollte sorgfältig und eindeutig formuliert sein.
Eine Skonto-Vereinbarung sollte sorgfältig und eindeutig formuliert sein. Bild: © f:data GmbH

So vereinbaren Sie Skonto

Ein Skonto kann vertraglich vereinbart werden. Vereinbarungen zum Skonto sollten in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) oder Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) getroffen werden, möglichst mit dem Vertrag oder ggf. nachträglich bis zur betreffenden Zahlung.
Dabei ist es besonders dem Bauherrn als Auftraggeber überlassen, ob und bei welchen Zahlungen Skontoabzüge gewährt werden sollen. Die Beweislast für das Vorliegen einer Skontovereinbarung trägt der Auftraggeber. Er kann aber nicht einseitig für sich Skontoabzüge verlangen.
Liegt der Baumaßnahme ein VOB-Vertrag zugrunde, dann sind nach § 16 Abs. 5, Nr. 2 in VOB Teil B nicht vereinbarte Skontoabzüge unzulässig. Für die Inanspruchnahme genügt noch nicht, wenn die Vertragspartner lediglich die VOB als solche vereinbart haben. Vielmehr bedarf es hierzu noch einer gesonderten Abmachung.
Wurde ein Skonto mit dem Bauvertrag nicht vereinbart, aber vom Auftraggeber bei der Zahlung in Abzug gebracht, dann hat er nicht rechtens gehandelt. Dem Auftragnehmer wird empfohlen, den einbehaltenen Betrag einzufordern. Dies sollte schriftlich erfolgen.

Darauf sollten Sie bei einer Skonto-Vereinbarung achten

In einer Skonto-Vereinbarung sollten Aussagen zu diesen Punkten eindeutig formuliert sein:
  • zur Art der Zahlungen (Abschlagszahlungen und / oder Schlusszahlungen)
  • zur Gewährung der Skontofrist nach Kalender-, Werk- oder Arbeitstagen
  • zur Höhe des Skontos als prozentualen Abzug
  • zur Zählung der Tage bis zur Abgabe des Überweisungsträgers beim Kreditinstitut oder bis zum Geldempfang beim Empfänger
  • zum Zahlungs- bzw. Leistungsort bei Absendung z. B. eines Verrechnungsschecks mit der Post (Risiko verzögerter Postzustellung)
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Skonto bei Bauleistungen"

Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf e...
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