Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Technische Regeln für Gefahrstoffe

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beziehen sich auf den neuesten Stand der Technik, der Arbeitsmedizin sowie der Arbeitshygiene. Sie geben gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Die Ermittlung und sukzessive Anpassung obliegt dem "Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)". Die Bekanntmachung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Speziell der TRGS fällt die Aufgabe zu, die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Rahmen ihres Anwendungsbereichs zu konkretisieren, insbesondere die Pflichten des Arbeitgebers nach § 14 Abs. 3 der GefStoffV. Die neue Technische Regel für Gefahrstoffe - "TRGS 410 - Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzell-mutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und AB" wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) Nr. 30/ 2015 vom 5. August 2015 veröffentlicht. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten zu führen, die Tätigkeiten mit den betreffenden Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B ausüben und bei denen eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit besteht.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Technische Regeln für Gefahrstoffe"

Auszug im Originaltext aus VDI 6210 Blatt 2 (2020-03 )
In Anlehnung an BG-BAU-Baustein C 301 „Abbrucharbeiten: Grundanforderungen/Maßnahmen“ [2] enthält eine Abbruchanweisung bei Arbeiten an baulichen und technischen Anlagen mindestens Angaben zu: Abbruchbaustelle (Ort, Straße, Beginn/Ende), Bau-/...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6210 Blatt 1 (2016-02)
Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Anlagen und Einrichtungen, die der Abbruchunternehmer zur Leistungserbringung benötigt. Hierzu zählen insbesondere: Sicherung der Abbruchbaustelle, z.B. Bauzaun und Beschilderung, Einrichtung für Wasser ...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6022 Blatt 1 (2018-01)
Die Messungen von Mikroorganismen und gegebenenfalls weiterer Parameter dienen der Kontrolle der Betriebssicherheit der RLT-Anlagen und ihrer hygienisch einwandfreien Funktion. Exemplarische Luftkeimmessungen zur Bewertung der Zuluftqualität sind dab...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6210 Blatt 1 (2016-02)
Das Verwaltungsverfahren zur Erteilung der Baugenehmigung für den Abbruch wird von der zuständigen Baubehörde durchgeführt. Diese beteiligt im Verfahren die weiteren Fachbehörden. Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben können Fachbehörden7.4.1 Bauaufsi...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI/GVSS 6202 Blatt 1 (2013-10)
Der Koordinator ist zur Abwehr gegenseitiger Gefährdungen durch Schadstoffe ergänzend zum Sanierungsplaner tätig, wenn Tätigkeiten von mehreren Firmen gleichzeitig ausgeführt werden. Dazu ist die Stellung des Koordinators im Planungs- und Bauleitungs...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6026 Blatt 1 (2022-08)
... ...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6026 Blatt 1 (2022-08)
... ...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6026 Blatt 1 (2022-08)
... ...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6026 Blatt 1 (2022-08)
... ...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6022 Blatt 1 (2018-01)
B1 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Für Reinigungstätigkeiten, bei denen chemische Produkte eingesetzt werden, muss eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und § 6 GefStoffV erstellt werden. Unter Reinigen versteht man di...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Technische Regeln für Gefahrstoffe"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Bei Ausführung aller im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen sind die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln zu beachten, für Schadstoff Asbest....
Abrechnungseinheit:
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere