Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Vermeidung von Arbeitsunfällen

Zur Vermeidung von Unfällen sind die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer ständig zu kontrollieren und zu verbessern. Zu schützen ist das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer im Unternehmen sowie deren Arbeitskraft zu erhalten. Spezielle Anforderungen gelten zum Arbeitsschutz bei Arbeitsmitteln sowie bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen. Grundlage liefern die Regelungen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV vom 3. Februar 2015 in BGBl. I 2015, S. 49), die neu gefasst vorliegt und zum 1. Juni 2015 in Kraft gesetzt wurde. Dabei fanden die Unfallschwerpunkte besondere Beachtung, weiterhin die Beschreibung zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln als Schutzziele.
Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu verwenden und den Arbeitgeber bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen. Sie sind berechtigt, Anregungen und Vorschläge zur Sicherung von Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber oder dem Betriebsrat vorzutragen.
Die Arbeitgeber sind insbesondere verpflichtet, auf den Arbeitsstätten Maßnahmen für die Gewährleistung der Ersten Hilfe zu treffen und die Arbeitnehmer über mögliche arbeitsbedingte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die betrieblichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu unterrichten.
Bauprofessor-Redaktion
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