Bauplanung

Wochenwerke

Die Wochenwerke drücken praktisch aus, wie viel Arbeitswochen eine einzelne Arbeitskraft für die Ausführung einer bestimmten Leistung, einer Leistungsposition bzw. eines Arbeitsabschnitts benötigen würde. Dabei gilt für die Arbeitswoche ein Umfang von 5 Arbeitstagen bzw. 40 Arbeitsstunden.
Die Wochenwerke lassen sich auf Grundlage einer vorliegenden Arbeitskalkulation folgendermaßen bestimmen:
Sollstunden laut Kalkulation insgesamt =... Anzahl Wochenwerke
wöchentliche Arbeitszeit in Stunden
Bei der Aufstellung eines Bauzeit- oder Bauzeitenplans sind verschiedene Arbeitsschritte vorzunehmen. Bei Anwendung einer Software wie MS- oder Power-Project erfolgen sie in der Regel rechenintern. Dafür können die Wochenwerke als Rechengröße dienen. In der Baupraxis werden jedoch meistens die Tagewerke herangezogen. Die Berechnung kann anlog wie für Wochenwerke erfolgen, wobei ein Arbeitstag mit 8 Arbeitsstunden anzusetzen ist.
Für die Wochenwerke lassen sich auch mengen- und wertäquivalente Bezüge herstellen, beispielsweise als
  • " … Stk oder m² oder m³ je Wochenwerk" und
  • " … Euro Bauleistung je Wochenwerk"
im Sinne von Kennziffern zur Produktivität.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere