Objektsteuern

Objektsteuern

Objektsteuern, auch als Realsteuern bezeichnet, haben eine Beziehung zu einem bestimmten Steuergegenstand. Dazu zählen z. B. die Grundsteuer und Gewerbesteuer, andererseits aber auch die Hundesteuer. Die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners finden dabei keine Beachtung.

Begriffs-Erläuterungen zu Objektsteuern

In einem Bauunternehmen fallen im Wesentlichen folgende Steuerarten an, wobei zunächst nach direkten und indirekten Steuern unterschieden werden kann: 1. Direkte Steuern: 1.1 Personensteuern Einkomme ...
Steuergegenstand der Grundsteuer sind die Grundstücke , und zwar sowohl unbebaute als auch bebaute Grundstücke einschließlich Erbbaurechte sowie Teileigentum an Grundstücken. Der Wertansatz richtet s ...

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