Steuern

Steuerarten im Bauunternehmen

In einem Bauunternehmen fallen im Wesentlichen folgende Steuerarten an, wobei zunächst nach direkten und indirekten Steuern unterschieden werden kann:
1. Direkte Steuern:
1.1 Personensteuern
1.2 Objekt- und Realsteuern
2. Indirekte Steuern
2.1 Verkehrssteuern
2.2 Verbrauchsteuern
  • Mineralölsteuer
Bei den indirekten Steuern, z. B. Umsatzsteuer trägt der Endverbraucher die Steuerlast und nicht derjenige, welcher beispielsweise als Zwischenunternehmer tätig ist und die Umsatzsteuer abzuführen hat. Für diesen stellt diese Steuer nur einen "neutralen" Durchgangsposten dar. Die indirekten Steuern werden in der Regel über den Verbrauch (Einkommensverwendung) erfasst.
Demgegenüber knüpfen die direkten Steuern unmittelbar an die Leistungsfähigkeit an, sie können nicht bzw. nur bedingt "überwälzt" werden. Die direkten Steuern entfallen vor allem auf die Erzielung von Einkommen.
Personensteuern berücksichtigen subjektive Merkmale des einzelnen Steuerschuldners, z. B. dessen Einkommenshöhe, Familienverhältnisse und erfassen die Leistungsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen. Dagegen sind die Objektsteuern auf die Ertragsfähigkeit eines Objektes ausgerichtet.
Es gibt weitere Einteilungsmöglichkeiten, z. B. nach den Gesichtspunkten des Rechnungswesens. Danach können
  • Aufwandsteuern (z. B. Gewerbesteuer),
  • Gewinn- bzw. Ertragsteuern (z. B. Körperschaftsteuer),
  • aktivierungspflichtige Steuern (z. B. Grunderwerbsteuer) und
  • Steuern als durchlaufende Posten (z. B. Umsatzsteuer)
unterschieden werden.
Für das Bauunternehmen sind nicht alle Steuern von gleich hoher Bedeutung. Im Vordergrund der laufenden Besteuerung stehen das Einkommen, der Ertrag und der Umsatz der Bauunternehmen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere