Sammelaufträge

Sammelaufträge

Werden gleiche Leistungen, die nach Art und Umfang genau bestimmt sind, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums im Bereich mehrerer Bauämter benötigt, wäre zu prüfen, ob sie für eine Sammelvergabe geeignet sind und dadurch wirtschaftliche Vorteile erzielt werden können. Dann ist durch die Fachaufsicht führende Ebene zu entscheiden, ob eine Sammelvergabe durchzuführen ist. Sie bestimmt dann auch die Leitvergabestelle, die für die Vergabe zuständig ist. Die Aufgaben der Leitvergabestelle und die Regelungen für die Vertragsgestaltung, Auftragserteilung und Vertragsabwicklung sind in der "Richtlinie zur Vergabe von Sammelaufträgen" formuliert, die im Vergabe- und Vertragshandbuch VHB-Bund als Anhang 6 enthalten ist.

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