Lohn / Tarif / Rente

Änderungskündigung (Arbeitsvertrag)

Eine Änderungskündigung ist dann vorzusehen, wenn nicht das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, sondern die bisher vertraglich vereinbarten Bedingungen geändert werden sollen. Die Kündigung wäre nur dann notwendig, wenn der Arbeitnehmer mit einer einvernehmlichen Änderung der Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist.
Eine Änderungskündigung kann in der Weise erfolgen, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, jedoch verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Das kann z. B. der Fall sein bei
  • Abstufungen in eine niedrigere Lohn- bzw. Gehaltsgruppe oder
  • Versetzungen auf einen anderen Arbeitsplatz.
Wird im Beispiel eine Lohnabstufung vorgesehen, kann die ausgesprochene Änderungskündigung folgende Abläufe nehmen:
  1. Der Arbeitnehmer ist mit der Änderung einverstanden. Dann gilt die neue Bedingung (Entlohnung) nach Ablauf der Kündigungsfrist für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
  2. Ist der Arbeitnehmer nicht einverstanden und erhebt auch keine Kündigungsschutzklage, ist das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet.
  3. Der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage. Wenn er den Prozess verliert, ist das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet. Sofern er Recht bekommt, gelten die bisherigen Vertragsbedingungen weiter.
Bei einer Änderungskündigung ist ebenfalls vorher zu prüfen, dass
  • eine Änderung der Arbeitsbedingungen zu rechtfertigen ist,
  • die Kündigungsfristen eingehalten werden,
  • die Änderungen dem Arbeitnehmer bei beidseitiger Interessenabwägung zumutbar sind,
  • vor Ausspruch der Kündigung der Betriebsrat angehört wurde.
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