Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigungsgründe

Betriebsbedingt können folgende Gründe für eine Kündigung maßgebend sein:
  • ungenügender Vorlauf an Bauaufträgen bzw. Auftragsmangel für die nächste Zeit,
  • Stilllegung einer Niederlassung, einer Betriebsstätte oder des Betriebes.
Die Rückgänge müssen zum Zeitpunkt der Kündigungen erkennbar, aber noch nicht eingetreten sein.
Vom Arbeitgeber bleibt zu beweisen, dass
  • der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen bzw. freien Arbeitsplatz eingesetzt werden kann und
  • nach Ablauf der Kündigungsfrist der Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers nicht mehr notwendig ist und wegfällt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine betriebsbedingte Kündigung sozial verträglich und gerechtfertigt vorzunehmen. Dafür muss unter vergleichbaren Arbeitnehmern eine soziale Auswahl treffen. Nach § 1, Abs. 3 im Kündigungsschutzgesetz wird die Sozialauswahl auf 4 Faktoren beschränkt:
  • Betriebszugehörigkeit,
  • Lebensalter,
  • Unterhaltspflichten und
  • Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.
In die soziale Auswahl sind solche Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.
Die an eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) freigestellten Arbeitnehmer sind ebenfalls nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen. Bei einer gesamten Betriebsstilllegung braucht eine Sozialauswahl nicht mehr zu erfolgen.
Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung bliebe aber noch zu prüfen, ob evtl. durch andere und aus betrieblicher Sicht zumutbare Maßnahmen die Kündigung vermeidbar wäre.
Als Maßnahmen können in Frage kommen:
Bei betriebsbedingten Kündigungen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Abfindung anzubieten. Der Arbeitnehmer kann dann einscheiden, ob er das Angebot annimmt oder gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagen will. Diese Regelung soll langwierige juristische Streitereien vermeiden helfen.
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