Buchhaltung / Rechnungswesen

ARGE-Buchführung und Kontenrahmen

Das Kernstück des Rechnungswesens der ARGE stellt die buchhalterische Nachweisführung dar. Der mit der kaufmännischen Geschäftsführung der ARGE beauftragte Gesellschafter wird für die Nachweisführung der wirtschaftlichen Vorgänge der ARGE einen eigenständigen Buchungskreis einrichten. Als Grundlage kann und sollte der Musterkontenplan für ARGEn (ARGE-MKP) dienen.
Mit dem ARGE-MKP liegt ein Organisationsschema für die Buchführung vor, das auf dem Baukontenrahmen (BKR 87) aufbaut, den bauspezifischen Anforderungen Rechnung trägt und mit einer vertiefenden Untergliederung den Belangen der ARGE-Praxis entspricht. Eine weiterführende betriebliche Anpassung ist nicht notwendig. Auch lehnen sich die vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie für das ARGE-Rechnungswesen empfohlenen Formulare an den Musterkontenplan und umgekehrt an.
Für die Buchführung sollten in der ARGE die gleichen Anforderungen für die Ordnungsmäßigkeit wie allgemein üblich gelten. Ob jedoch die Buchung der einzelnen Belege bereits vor oder erst nach Prüfung und Zahlung erfolgt, sollte sich nach der betrieblichen Handhabung richten.
Eine Besonderheit bei der ARGE-Buchführung stellen die Verrechnungskonten der beteiligten Gesellschafter in der Kontengruppe 25 dar. Sie dienen zur Darstellung der Leistungsaustausche aus Beistellungspflichten der Gesellschafter an die ARGE und auch umgekehrt. Diese Rechnungslegungen führen nicht zu Zahlungsvorgängen aus Forderungen und Verbindlichkeiten im herkömmlichen Sinne, sondern werden lediglich verrechnet und praktisch saldiert ausgewiesen. Dies trifft nicht für Leistungen und Lieferungen zu, die außerhalb der Pflichten des ARGE-Vertrages liegen. Diese werden wie gewöhnlich als Forderungen oder Verbindlichkeiten behandelt und auch finanziell beglichen.
Für jeden Gesellschafter ist mindestens ein Verrechnungskonto anzulegen und zu führen. Der MKP sieht eine Untergliederung in Unterkonten für die einzelnen Beistellungen bzw. unterschiedlichen Lieferungen und Leistungen sowie Zuwendungen vor.
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