Buchhaltung / Rechnungswesen

Baukontenrahmen

Den Unternehmen aller Größenklassen in der Bauwirtschaft stand in den letzten Jahrzehnten ein bauspezifischer Kontenrahmen als wichtiges Organisationsmittel für das betriebliche Rechnungswesen zur Verfügung. In Verbindung mit der Neugestaltung des Bilanzrechts ab 1987 wurde der "Baukontenrahmen - BKR 87" als vorherige Fassung erstellt. Im letzten Jahrzehnt leiteten sich weitere Anforderungen aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG- 2009), dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiRUG-2015) und in Verbindung mit der elektronischen Bilanz (eBilanz) ab, die auch eine Aktualisierung des Baukontenrahmens notwendig machten. Die Verwendung vereinfacht die Buchungen, ermöglicht den inneren Betriebsvergleich und erleichtert das Verständnis für die Buchführung.
Herausgeber der neuen Fassung als "Baukontenrahmen - BKR 2016" sind der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Erstellt wurde die vorliegende Version 1.0 des BKR 2016 von der BWI-Bau GmbH Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der BRZ Deutschland GmbH. Der BKR 2016 kann beim BWI-Bau bestellt und bezogen werden. Es ist vorgesehen, den BKR einer ständigen Weiterentwicklung zu unterziehen.
Der BKR 2016 folgt - wie auch die Vorgängerfassung 87 - dem Abschlussprinzip im Kontenrahmen, d. h. der Gliederung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Grundlage hierfür bildet der Industriekontenrahmen (IKR). Mit dem BKR 2016 werden zwei Gliederungssysteme - beide dem Abschlussprinzip folgend - angeboten:
  1. Eine Gliederung in Anlehnung an den vorherigen BKR 87 mit den Kontenklassen 0 bis 8 für die Unternehmensrechnung und der Klasse 9 für die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR-Bau).
  2. Eine Gliederung, die weitestgehend dem Standardkontenrahmen (SKR 04) der DATEV eG folgt und ebenfalls mit der Kontenklasse 9 der Kosten- und Leistungsrechnung dient.
Die Gliederung nach 1. sieht im BKR 2016 folgende Kontenklassen vor:
0=Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
1=Finanzanlagen und Geldkonten
2=Vorräte, Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzung
3=Eigenkapital
4=Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten
5=Erträge
6=Betriebliche Aufwendungen
7=Sonstige Aufwendungen
8=Eröffnung und Abschluss
9=Baubetriebsrechnung einschließlich Abgrenzungsrechnung
Benannt werden im BKR 2016 die einzelnen heranzuziehenden Konten systematisch, detailliert, EDV-gerecht gliedert und einheitlich. Nach Handelsrecht im Handelsgesetzbuch (HGB) lassen sich danach die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) unmittelbar aus den Salden der Konten ableiten. Benutzt wird dafür die Zehnerteilung des dekadischen Systems. Die Kontonummern sind dabei Positionsziffern. Aus der Nummer eines Kontos kann sofort auf seine Zugehörigkeit zur Kontenklasse, Kontengruppe, Untergruppe, zum Hauptkonto und Unterkonto, für den Kenner daraus auch auf den sachlichen Inhalt eines Kontos geschlossen werden.
Die angeführten Differenzierungen in der Gliederung leiten sich aus unterschiedlich verwendbaren Ordnungssystemen nach dem Ein- und Zweikreissytem ab. Bei letzterem werden Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung getrennt (Zweikreissystem). Die Finanzbuchhaltung wird im Rechnungskreis I (Klassen 0 bis 7) sowie die Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsbuchhaltung) als weiterführende Aufzeichnungen im Rechnungskreis II (Kontenklasse 9) durchgeführt. Bei Einsatz der EDV im Rechnungswesen lassen sich beide Rechnungskreise weitgehend integrieren und rationell durchführen.
Ableitend aus dem BKR 2016 kann die Gliederung ausgewählt werden und sich das Bauunternehmen einen eigenen Kontenrahmen nach betriebsindividuellen Anforderungen ableiten. Bei der Aufstellung des betrieblichen Kontenrahmens sollte in Verbindung mit der gewählten Software für die Baubetriebsrechnung doch beachtet werden, wie die Abstimmung zwischen Finanzbuchhaltung und Baubetriebsrechnung erfolgen soll. Für Bauunternehmen, die Gliederungsvorschriften beim Jahresabschluss beachten müssen, bietet sich der BKR 2016 an. Seine Gliederung entspricht neben der Dokumentationsaufgabe für die Unternehmensrechnung vor allem auch der Primärdatenerfassung für die Baubetriebsrechnung. Weiterhin entspricht die Kontenklasse 6 "Betriebliche Aufwendungen" mit den identischen Aussagen zu den Kostenarten nach beiden o. a. Gliederungen den Anforderungen sowohl der Baubetriebs- als auch der Bauauftragsrechnung.
Von kleineren Baubetrieben und von Bauhandwerkern wird oft für die Buchführung der Musterkontenrahmen für das Baugewerbe (MKR-Bau) herangezogen. Dieser Kontenrahmen folgt - im Gegensatz zum BKR 2016 (wie auch dem Vorgänger BKR 87) - nicht dem Abschlussprinzip, sondern in Anlehnung an den Gemeinschaftskontenrahmen der Prozessgliederung im Kontenrahmen.
Bauprofessor-Redaktion
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