Baufinanzierung

Basel I, II und III

Basel I, II und III umfassen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen für Kreditinstitute, die Anforderungen an die Kreditwürdigkeit und daraufhin festzulegenden Kreditbedingungen nach einem Rating stellen. Bei dem Baseler Abkommen handelt es sich um einen Ausschuss für die Bankenaufsicht (gegründet 1975), der sich aus Vertretern der Bankaufsichtsbehörden und der Zentralbanken der Mitgliedsländer zusammen setzt. Zum Thema "Basel" gibt es seit 1988 verschiedene Regelwerke. Durch Basel I wurde festgelegt, dass Kredite an Unternehmen durch die Banken mit 8 % Eigenkapital zu decken sind. Diese Anforderung wurde mit Basel II in 2004 neu geordnet und straffer untersetzt. Seit 2007 wird die präzisierte Eigenkapitalvorschrift für die Banken angewendet. Zugleich sind seit 2007 alle Unternehmen ab einem Umsatz von 1 Mio € bei der Bank ratingpflichtig.
Durch die Banken werden bei Basel II verschiedene Ansätze der Eigenkapitalunterlegung angesetzt. Beim Standardansatz erfolgt eine begrenzte Anerkennung von Sicherheiten, verschiedener Risikoklassen und Gewichtung von Risiken. Bei fortgeschrittenen Ansätzen werden noch Schätzungen zur Ausfallwahrscheinlichkeit und möglichen Ausfallverlusten (Expected Loss) herangezogen.
Der Grundsatz nach Basel II lautet: je schlechter ein Rating für das Unternehmen ausfällt, desto mehr Eigenkapital muss die ausreichende Bank für diesen Kredit binden, d.h. um so teuer wird der Kredit. Bei schwachen Unternehmen besteht durch die Ratingpflicht ab 2007 die Gefahr, dass sich die Finanzierungskonditionen verschlechtern werden. Ein gutes Ratingergebnis bedeutet Vorteile bei der Kreditvergabe gegenüber einem Schlechten.
Weitere Verschärfungen – auch als Folge und Erkenntnissen aus der letzten Finanzkrise – werden mit dem Regelwerk Basel III vorgesehen. Zum Jahresbeginn 2014 traten für die Bankinstitute in der EU die Regelungen nach Basel III in Kraft. Voll wirksam werden sie jedoch erst ab 2019.
Insgesamt wird eine noch höhere Kapitalquote bei den Banken vorgeschrieben. Weiterhin ist vorgesehen, eine Verschuldensgrenze festzulegen. Danach soll die Bilanzsumme einschließlich aller außerbilanziellen Geschäfte einer Bank nur noch maximal das 33-fache des Eigenkapitals betragen. Daraus ableitend werden die Banken gezwungen, ihr Kreditrisiko weiter zu senken. Zu erhöhen sind die Kapitalanforderungen für Risiken aus Krediten und von Marktsituationen. Zur Kapitalerhaltung wird ein Puffer von 2,5 % vorgesehen. Zu halten ist von den Banken künftig auch eine genügende kurzfristige Liquidität, um Bargeldabflüsse mindestens einen Monat lang kompensieren zu können.
In der Übergangsphase in den nächsten Jahren ist die Kapitalstärkung der Banken vorrangig durch einbehaltene Gewinne anzustreben. Die Vergabe von Krediten an die Wirtschaft soll aber dabei nicht beeinträchtigt werden. Als Einzelmaßnahmen sind beispielsweise von 2014 bis 2019 vorgesehen bzw. als Erhöhung umzusetzen:
  • Mindestkernkapitalrate von 4,0 % auf 4,5 %,
  • Kapitalerhaltungspuffer von 0,625 % in 2016 auf 2,5 % in 2019,
  • Minimum aus Kernkapital plus Kapitalerhaltungspuffer von 4,0 % auf 7,0 %,
  • Minimum aus Gesamtkapital plus Kapitalerhaltungspuffer von 8,0 % auf 10,5 %.
Für den Mittelstand und speziell auch Bauunternehmen wird das bedeuten, dass Banken für Kredite eine noch größere Ausstattung mit Eigenkapital sowie noch umfangreichere Sicherheiten einfordern werden. Diese Ausrichtung wird sich über einen längeren Zeitraum einstellen. Ein Unternehmen ist gut beraten, sich langfristig darauf einzustellen und sukzessive erforderliche Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen.
Bauprofessor-Redaktion
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