Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Baugrenze

Im Bebauungsplan kann eine Linie als Grenze festgelegt werden, die mit Bezug auf § 23 Abs. 3 in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nicht überbaut werden darf, beispielsweise als Begrenzung des Baukörpers zum Garten oder Hof. In Plänen wird sie in der Regel als "blaue" Linie dargestellt. Mit den Grenzen sollen vor allem die Nachbarn vor übermäßiger Bebauung geschützt werden. Eine Überschreitung der Baugrenzen kann in Ausnahmefällen gestattet werden, wenn diesbezüglich die Landesbauordnungen Regelungen vorsehen. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden.
Die Baugrenze ist nicht gleichzusetzen mit der Grenze des Grundstücks.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Baugrenze"

Auszug im Originaltext aus DIN 18014 (2023-06)
Bei Erdungsanlagen in einem Gebäude mit mehreren Netzanschlüssen (siehe Bild 18) oder einer gemeinsamen Erdungsanlage für mehrere Gebäude, z.B. Reihenhäuser oder Doppelhäuser (siehe Bild 19 und Bild 20), ist bei einer gemeinsamen Bodenplatte eine kom...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18459 (2016-09)
Historische Änderungen:0.2.1 Abbruch- oder Rückbaugrenzen.0.2.2 Zulässige Abweichungen und Ausbildung der Abbruchkanten.0.2.3 Anzahl, Art, Lage, Maße, Stoffe und Ausbildung abzubrechender oder rückzubauender baulicher und technischer Anlagen.0.2.4 Au...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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