Buchhaltung / Rechnungswesen

Bauunterhaltungskosten

Als Bauunterhaltungskosten können die nach DIN 18960 zu den Nutzungskosten im Hochbau ausgewiesenen Instandsetzungskosten für Gebäude angesehen werden.
Bauunterhaltungen sind notwendig, um den Zustand des Gebäudes bzw. der baulichen Anlage zu erhalten. Die dafür erforderlichen Kosten werden in der II. Berechnungsverordnung (hier bezeichnet als Instandhaltungskosten) definiert als "Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen".
Instandsetzungskosten werden sehr unterschiedlich in Abhängigkeit von der Gebäudeart und der angesetzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer erforderlich sein.
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