Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Bieterfragen vor Angebot

Nach Erhalt der Vergabeunterlagen zur Ausschreibung einer Baumaßnahme ist es in der Baupraxis oft anzutreffen und notwendig, mit dem Auftraggeber vorhandende Unklarheiten in Verbindung zur Erarbeitung eines Angebots durch das bietende Bauunternehmen abzustimmen. Solche Bieterfragen können bis kurz vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
In einem Beschluss der VK Bund vom 27. Januar 2017 (Az.: VK 2- 131/16) wurde hervorgehoben, dass es keine "zu späten Bieterfragen" gibt und hierzu sinngemäß wie folgt entschieden:
Taucht erst vor Ablauf der Angebotsfrist eine Bieteranfrage auf, die berechtigte Defizite erkennen lässt, so kann der Auftraggeber die Beantwortung und Veröffentlichung nicht einfach mit dem Argument ablehnen, die Frage sei zu spät gestellt worden. Dem Auftraggeber stünde noch die Möglichkeit offen, die Angebotsfrist zu verlängern und dies zu ergreifen.
Sofern eine Bieterfrage vom Auftraggeber beantwortet wird, hat er zugleich die Bieteröffentlichkeit durch Gleichheit der Erkenntnisse für alle Bieter herzustellen. Wäre aber die Antwort mit einer Zusatzinformation jedoch nur unerheblich für die Angebotserstellung, dann genügt darüber die Bekanntmachung ohne notwendige Verlängerung der Angebotsfrist.
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