Wenn ein Bauprodukt die CE-Kennzeichnung trägt, so wird damit ausgedrückt, dass das gekennzeichnete Produkt vom Hersteller in Übereinstimmung mit den europäischen harmonisierten technischen Spezifikationen beschrieben ist. Mit einer solchen Kennzeichnung wird aber keine Aussage über ein bestimmtes Qualitätszeichen getroffen.
Eine CE-Kennzeichnung speziell von Bauprodukten unterscheidet sich aber wesentlich von einer CE-Kennzeichnung für Stoffe, die in anderen Wirtschaftsbereichen verarbeitet werden. Beschrieben werden vorrangig die Produkteigenschaften, und zwar mit der Aussage, dass das betreffende Bauprodukt auf Grundlage einer europäischen Norm bzw. einer europäischen Zulassung hergestellt und nach europäischen Prüfverfahren kontrolliert wurde. Mit einer CE-Kennzeichnung wird dem Hersteller die Verantwortung für die damit erklärte Leistung seines Bauprodukts übertragen.
An die CE-Kennzeichnung werden seit Inkrafttreten der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO) am 24. April 2013 sowie einiger Teile ab 1. Juli 2013 neue, höhere Anforderungen gestellt. Vorrangig wird das Ziel verfolgt, die Sicherheit von Bauprodukten zu definieren. Darüber sowie über die wesentlichsten Inhalte für die Bauwirtschaft informiert ein Leitfaden, vorgelegt vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. unter dem Titel „Die neue EU-Bauproduktenverordnung“ vom November 2012. Nach der BauPVO ist die CE-Kennzeichnung an den Bauprodukten gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder auf einem daran befestigten Etikett angebracht sein. Die Bauprodukte stellen keine selbstständigen Stoffe als Endprodukte dar, sondern gehen stofflich in das Bauwerk als Endprodukt ein. Erforderlich sind deshalb alle für den Einbau wichtigen Angaben zum Bauprodukt wie beispielsweise zum Verwendungszweck. Daraufhin kann das Bauunternehmen prüfen und feststellen, ob das Bauprodukt auch für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Nicht alle CE-gekennzeichneten Bauprodukte sind in Deutschland verwendbar, wenn sie beispielsweise nicht den Anforderungen der im Inland geltenden Vorschriften für den Einbau bzw. die Verwendung entsprechen. Sowohl von den Herstellern als auch von den Importeuren und Bauprodukte-Händlern ist zu sichern, dass sie nur solche Bauprodukte auf dem Markt anbieten, die auch in Deutschland verwendet werden dürfen.
Speziell durch die Bauunternehmen bleibt zu prüfen, ob ein Bauprodukt für die vorgesehene Verwendung geeignet ist, d. h. die notwendigen Produkteigenschaften für den Einbau aufweist. Das erfordert auch festzustellen, ob die für den Einbau notwendigen Eigenschaften deklariert sind. Dafür bietet die Leistungserklärung zu Bauprodukten durch die Hersteller sowie die von diesen bereit gestellten weiteren Informationen eine wichtige Grundlage.