Baubetrieb/Bauunternehmen

Materialwirtschaft im Bauunternehmen

Die Materialwirtschaft umfasst im Bauunternehmen folgende Aufgaben und Tätigkeiten:
  • Ermittlung des Materialbedarfs auf Grundlage der Bauausschreibungen, Leistungsverzeichnisse und Massenauszüge der Arbeitsvorbereitung,
  • Beschaffung des Materials entsprechend des technisch, technologisch und wirtschaftlich begründeten Materialbedarfs nach Menge, Sortiment, Qualität und Terminen,
  • Planung, Lagerung und Verwaltung der betrieblichen Materialvorräte einschließlich einer rationellen Materialbewegung im Bauunternehmen, insbesondere für die Baustellen,
  • Gewährleistung und Sicherung eines rationellen und effektiven Materialverbrauchs und dessen Erfassung und Nachweisführung.
Die Materialwirtschaft ist eine komplexe Aufgabe. Der Gewinn des Bauunternehmens wird wesentlich durch den effektiven Materialeinsatz und –verbrauch sowie bereits mit der Beschaffung bzw. dem Einkauf des Materials bestimmt. Nur ein Prozent billiger einzukaufen, wirkt sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Gewinn aus.
Der Materialwirtschaft im Bauunternehmen kommt mit Einführung der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO) weiter zunehmende Bedeutung zu. Die BauPVO trat am 24. April 2013 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen im Bauproduktengesetz, einige Teile sind erst seit 1. Juli 2013 wirksam. Für die Materialien bzw. Bauprodukte gibt es mit der BauPVO verbundene Neuerungen und Änderungen. Darüber sowie über die wesentlichsten Inhalte für die Bauwirtschaft informiert ein Leitfaden, vorgelegt vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. unter dem Titel „Die neue EU-Bauproduktenverordnung“ vom November 2012.
Die neuen Aspekte aus der BauPVO sind künftig insbesondere im Rahmen der Materialwirtschaft, speziell beim Einkauf von Bauprodukten, als Stoffe zu berücksichtigen, bereits beginnend bei der Bestellung bis hin zur Eingangskontrolle auf der Baustelle und Rechnungsprüfung.
Speziell durch die Bauunternehmen bleibt zu prüfen, ob die Einbaustoffe als Bauprodukte für die vorgesehene Verwendung geeignet sind, d. h. die notwendigen Produkteigenschaften für den Einbau aufweisen. Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten sollte mit den erforderlichen Angaben verglichen werden, ggf. auch eine interne Kennzeichnung der gelieferten Bauprodukte. Das erfordert auch festzustellen, ob die für den Einbau notwendigen Eigenschaften deklariert sind. Dafür bieten die Leistungserklärung zu Bauprodukten durch die Hersteller sowie die von diesen bereit gestellten weiteren Informationen eine wichtige Grundlage.
Bauprofessor-Redaktion
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