Baustoff / Werkstoff / Produkt

Bauproduktenverordnung

Zum Begriff, Inhalt und Anforderungen an Bauprodukte traf das Bauproduktengesetz (BauPG) seit 1992 notwendige Aussagen, daraus ableitend auch spezifische Regelungen in den Landesbauordnungen. Inzwischen wurde durch das Europäische Parlament die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) verabschiedet. Sie trat am 24. April 2013 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen im Bauproduktengesetz, einige Teile waren erst am 1. Juli 2013 wirksam geworden. Eine Umsetzung der europäischen Verordnung in deutsches Recht ist nicht erforderlich, da europäische Verordnungen unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten rechtswirksam werden.
Für die Bauprodukte gibt es mit der BauPVO verbundene Neuerungen und Änderungen. Vorrangig wird das Ziel verfolgt, die Sicherheit von Bauprodukten zu definieren. Darüber sowie über die wesentlichsten Inhalte für die Bauwirtschaft informiert ein Leitfaden, vorgelegt vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. unter dem Titel „Die neue EU-Bauproduktenverordnung“ vom November 2012.
Wichtige Änderungen beziehen sich auf folgende Aspekte:
  • Neue Terminologien, z. B. zur Leistungserklärung, zur Überprüfung und Bewertung der Leistungsbeständigkeit u. a.
  • Grundanforderungen nach BauPVO an Bauwerke, erweitert um die Anforderung zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen.
  • CE-Kennzeichnung nach BauPVO auf der Grundlage einer Leistungserklärung zu Bauprodukten, wobei die CE-Kennzeichnung die einzige verbindliche Kennzeichnung in Übereinstimmung zur Leistungserklärung bestätigt.
  • Als Technische Spezifikationen gelten wie bisher die harmonisierten Europäischen Normen.
  • Erleichterungen für Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz kleiner als 2 Mio €) als Hersteller, für die Sonderprüfverfahren gelten können und für Produkte die Fremdüberwachung entfallen kann.
  • Neben Pflichten für die Hersteller von Bauprodukten werden auch solche für Importeure und Händler bestimmt.
  • Einrichten von Produktinformationsstellen für die Bauwirtschaft in den EU-Mitgliedsstaaten.
  • Effektivere Marktüberwachung zu Bauprodukten in den Mitgliedsstaaten.
Die neuen Aspekte aus der BauPVO sind künftig insbesondere in der Materialwirtschaft im Bauunternehmen, speziell beim Einkauf von Bauprodukten als Materialien bzw. Stoffe, zu berücksichtigen, bereits beginnend bei der Bestellung bis hin zur Eingangskontrolle auf der Baustelle und Rechnungsprüfung.
Bauprofessor-Redaktion
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Kompaktes Wissen zu Technischen Baubestimmungen

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Technische Baubestimmungen konkretisieren die Landesbauordnungen der Bundesländer. Grundlage dafür ist die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen.
Kompakte Informationen zu den Inhalten der MVV TB, zur Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke und zu Technischen Baubestimmungen für Bauprodukte finden Sie auf der Wissens-Seite „Technische Baubestimmungen“ von baunormenlexikon.de. Außerdem die einschlägigen DIN-Normen im Originaltext.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauproduktenverordnung"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 13501-1 (2019-05)
Dieses Dokument legt das Verfahren fest zur Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten einschließlich der Bauprodukte innerhalb von Bauteilen, ausgenommen Starkstromkabel und –leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel, die von EN 13501-6 e...
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Auszug im Originaltext aus DIN 14676-1 (2023-09)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 31051, DIN EN 14604 und die folgenden Begriffe.DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologiepor...
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Auszug im Originaltext aus DIN 18055 (2020-09)
4.13.1 Allgemeines Bei den Bedienungskräften wird nach folgenden Gesichtspunkten unterschieden: Schließkraft, Fingerbetätigung, Handbetätigung. ANMERKUNG 1 In den aktuellen europäischen Normen ist eine Definition über die manuelle Bedienungskraft fü...
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Auszug im Originaltext aus DIN 20000-402 (2017-01)
Diese Norm gibt an, wie die Angaben aus der CE-Kennzeichnung in Bezug auf die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion von baulichen Anlagen und ihren Teilen zu verwenden sind.Die Beurteilungsgrundlage bilden nur solche Kriterie...
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Auszug im Originaltext aus DIN EN 13501-2 (2023-12)
4.1 Allgemeines Die zweite grundlegende Anforderung an Bauwerke der Bauproduktenverordnung behandelt z. B. die Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie die Tragfähigkeit der Konstruktion. Diese Anforderungen werden als erfüllt betrachtet durch den Nachw...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN EN 438-1 (2016-06)
4.1 Beschreibung der Normteile EN 438-2 legt die Prüfverfahren, die zur Bestimmung der Gebrauchstauglichkeit von HPL-Produkten in ihren unterschiedlichen Anwendungsgebieten im Innenbereich und im Freien angewendet werden müssen, z. B. Bauwesen, Trans...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1873 (2016-07)
Diese Kenngröße ist zu bewerten, sofern sie gesetzlichen Anforderungen unterliegt, andernfalls ist diese Bewertung freiwillig.Das Brandverhalten von Lichtkuppelmaterialien ist nach EN 13501-1 zu klassifizieren.ANMERKUNG 1 Nach der Bauproduktenverord...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN 14675-1 (2020-01)
12.1 Allgemeines Bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden BMA muss je nach Ausführung der Arbeiten die gesamte BMA dem aktuellen Stand der Normen angepasst werden.ANMERKUNG Der Anhang O führt unter a 1) bis a 3) und in b) beispie...
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