Baustoff / Werkstoff / Produkt

Bauproduktenverordnung

Zum Begriff, Inhalt und Anforderungen an Bauprodukte traf das Bauproduktengesetz (BauPG) seit 1992 notwendige Aussagen, daraus ableitend auch spezifische Regelungen in den Landesbauordnungen. Inzwischen wurde durch das Europäische Parlament die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) verabschiedet. Sie trat am 24. April 2013 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen im Bauproduktengesetz, einige Teile waren erst am 1. Juli 2013 wirksam geworden. Eine Umsetzung der europäischen Verordnung in deutsches Recht ist nicht erforderlich, da europäische Verordnungen unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten rechtswirksam werden.
Für die Bauprodukte gibt es mit der BauPVO verbundene Neuerungen und Änderungen. Vorrangig wird das Ziel verfolgt, die Sicherheit von Bauprodukten zu definieren. Darüber sowie über die wesentlichsten Inhalte für die Bauwirtschaft informiert ein Leitfaden, vorgelegt vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. unter dem Titel „Die neue EU-Bauproduktenverordnung“ vom November 2012.
Wichtige Änderungen beziehen sich auf folgende Aspekte:
  • Neue Terminologien, z. B. zur Leistungserklärung, zur Überprüfung und Bewertung der Leistungsbeständigkeit u. a.
  • Grundanforderungen nach BauPVO an Bauwerke, erweitert um die Anforderung zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen.
  • CE-Kennzeichnung nach BauPVO auf der Grundlage einer Leistungserklärung zu Bauprodukten, wobei die CE-Kennzeichnung die einzige verbindliche Kennzeichnung in Übereinstimmung zur Leistungserklärung bestätigt.
  • Als Technische Spezifikationen gelten wie bisher die harmonisierten Europäischen Normen.
  • Erleichterungen für Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz kleiner als 2 Mio €) als Hersteller, für die Sonderprüfverfahren gelten können und für Produkte die Fremdüberwachung entfallen kann.
  • Neben Pflichten für die Hersteller von Bauprodukten werden auch solche für Importeure und Händler bestimmt.
  • Einrichten von Produktinformationsstellen für die Bauwirtschaft in den EU-Mitgliedsstaaten.
  • Effektivere Marktüberwachung zu Bauprodukten in den Mitgliedsstaaten.
Die neuen Aspekte aus der BauPVO sind künftig insbesondere in der Materialwirtschaft im Bauunternehmen, speziell beim Einkauf von Bauprodukten als Materialien bzw. Stoffe, zu berücksichtigen, bereits beginnend bei der Bestellung bis hin zur Eingangskontrolle auf der Baustelle und Rechnungsprüfung.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Funktionen des Materialeinkaufs
Der Einkauf von Material bzw. Stoffen im Bauunternehmen umfasst als Funktionen: Ermittlung des Materialbedarfs, Lieferantenanfrage, Lieferantenangebote, Preisvergleich (Preisspiegel) und ggf. Preisverhandlung, Materialbestellung. Bereits bei der Bes...
Materialeingangsprüfung
Vor dem Materialverbrauch sollte zunächst eine Materialeingangsprüfung erfolgen. Sie umfasst die Mengenprüfung, Zeitprüfung und, Qualitätsprüfung. Bei der Mengenprüfung sind die tatsächlich gelieferten Mengen mit den in den Lieferscheinen bzw...
Bauprodukte
Zu den Bauprodukten zählen Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden, aus Baustoffen und Bauteilen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu wer...
CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
Wenn ein Bauprodukt die CE-Kennzeichnung trägt, so wird damit ausgedrückt, dass das gekennzeichnete Produkt vom Hersteller in Übereinstimmung mit den europäischen harmonisierten technischen Spezifikationen beschrieben ist. Mit einer solchen Kennzeich...
Grundanforderungen nach BauPVO an Bauwerke
Am 24. April 2013 ist die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Kraft getreten, einige Teile erst seit 1. Juli 2013. Sie ersetzt die bisherigen Regelungen im Bauproduktengesetz (BauPG).Für die Bauprodukte gibt es mit der BauPVO verbundene Neuerun...
Leistungserklärung zu Bauprodukten
Seit 1. Juli 2013 ist es Pflicht der Hersteller, dass für jedes Bauprodukt, das von einer harmonisierten Technischen Norm oder einem Europäisch Technischen Bewertungsdokument erfasst ist, eine Leistungserklärung beigefügt wird, wenn das Bauprodukt au...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere