Baustoff / Werkstoff / Produkt

Stoffe (Materialien)

Stoffe (Materialien) sind alle für Bauleistungen benötigten Baustoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe und bestimmen maßgeblich Qualität, Kosten und Ausführung im Bauprozess.

Was sind Stoffe (Materialien) am Bau?

Im Bauwesen werden Stoffe auch als Materialien bezeichnet. Sie sind ein zentraler Produktionsfaktor und notwendig für die Ausführung von Bauleistungen.
Diese Stoffe gibt es u. a.:

Gliederung und Erfassung von Stoff- / Materialkosten

In Bauunternehmen werden die Stoff- / Materialkosten üblicherweise in der Baubetriebsrechnung erfasst.
Dabei erfolgt die Gliederung nach den Kontenklassen:
Die BKR- und MKR-Kontenrahmen sorgen für eine einheitliche Erfassung von Materialkosten, differenziert nach Baustoffen, Hilfsstoffen, Betriebsstoffen, Fertigerzeugnissen und Bauhilfsstoffen. So lassen sich Kosten transparent ausweisen und gezielt kalkulieren.
Die BKR-Fassung 2016 (herausgegeben von den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft HDB & ZDB) sieht die Erfassung in Kontenklasse 6 vor:
1. Erfassung nach Kontenklasse 6 – Bau- und Materialkosten
  • 62 – Kosten der Bau- und Fertigungsstoffe:
    • 6200 – Material allgemein
    • 6202 – Erdbau
    • 6203 – Landschaftsbauarbeiten, unterteilt nach Materialarten, wie:
    • 6203 – Landschaftsbauarbeiten
    • 6209 – Entwässerung, unterteilt nach Materialarten, wie:
      • 620905 – Rohre und Formstücke Steinzeug
    • 6211 – Abscheider- und Kleinkläranlagen
    • 6212 – Mauerwerk, unterteilt nach Materialarten, wie:
      • 621210 – Mauerziegel, Stürze
      • 621215 – Kalksandsteine und Elementsteine, Stürze
    • 6213 – Beton- und Stahlbeton, wie:
    • 6216 – Zimmer- und Holzbauarbeiten, unterteilt nach Materialarten, wie:
      • 621605 – Dielen
      • 621625 – Schalbretter
    • 6217 – Stahlbau
    • 6218 – Abdichtung
    • 6223 – Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme
    • 6225 – Estrich
    • 6241 – Wärmeversorgungsanlagen
    • 6243 – Druckrohrleitungen Gas, Wasser und Abwasser
    • 6252 – Mittelspannungsanlagen
    • 6280 – Pflasterung (Natursteine und Beton)
    • 6281 – Betonsanierung / chemische Baustoffe / Farben
    • 6293 – Schüttgüter
    • 6295 – Mischgut
    • 6295 – Betriebsstoffe (nur Baustelle)
  • 63 – Kosten der Fertigerzeugnisse:
    • 631 – Fertigerzeugnisse
    • 632 – Fertigteile / Halbfertigteile
    • 634 – Handelsware
  • 64 – Bauhilfsstoffe, Fuhrpark / Geräte und Ausstattung:
  • 682 – Büro- und Verwaltungskosten:
    • 6822 – Büromaterial
2. Gliederung nach MKR-Bau
Bei Nutzung des Musterkontenrahmens für das Baugewerbe (MKR-Bau) erfolgt die Gliederung wie folgt:
Ansätze für Stoffe regeln Bewertung, Kalkulation und Abrechnung auf der Baustelle.
Ansätze für Stoffe regeln Bewertung, Kalkulation und Abrechnung auf der Baustelle. Bild: © f:data GmbH

Bedeutung der Eigenschaften von Stoffen

Stoffeigenschaften sind entscheidend für die qualitätsgerechte Ausführung von Bauleistungen.
Wichtige Eigenschaften sind z. B.:
  • Beschaffenheit,
  • Maße oder
  • Festigkeiten.
Der Preis der Stoffe oder Bauteile spielt für die Vertragskonformität keine Rolle.
Die Eigenschaften müssen nicht explizit im Vertrag zugesichert sein, um ein Fehlen geltend zu machen. Werden nicht vertragsgerechte Stoffe eingebaut, kann das Bauunternehmen keine Vergütung dafür verlangen. Bei VOB-Verträgen (§ 4 Abs. 6 VOB Teil B) kann der Auftraggeber nicht vertragsgerechte Stoffe innerhalb einer Frist auf Kosten des Bauunternehmers entfernen lassen.
Ein Selbsterwerb ist in der Regel mit Bezug auf BGB § 456 und 457 nicht vorzusehen, wenn keine Zustimmung des Auftragnehmers vorliegt.
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Partnern eines Bauvertrages können auch über die Eigenschaft von Stoffen und Bauteilen bestehen. Das kann allgemein gültige Prüfungsverfahren betreffen, auch die Zulässigkeit oder Zuverlässigkeit der bei der Prüfung verwendeten Maschinen oder angewendeten Prüfungsverfahren.
Tipp aus der Praxis
„In einem solchen Fall sollten die Vertragspartner ihre Meinungsverschiedenheit von einem Dritten überprüfen und entscheiden lassen. Das ist sowohl bei Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern als auch mit privaten Auftraggebern möglich. Diese Form der Überprüfung ist für die Partner nicht verbindlich vorgeschrieben, sondern fakultativ anwendbar. Sie kann aber nur empfohlen werden, um Prozesse zu vermeiden.“
Die Bauvertragspartner können sich an eine Materialprüfungsstelle wenden und eine materialtechnische Überprüfung vornehmen lassen. Als Prüfungsstelle gilt eine staatliche oder staatlich anerkannte Institution, die nicht mit anderen evtl. für Baustellenprüfungen beauftragten Stellen zu verwechseln ist. Welche spezielle Prüfungsstelle anzurufen ist, wird sich z. B. danach richten, welche technische Eigenschaft mit welchem Mittel zu prüfen ist und diese bei welcher Stelle verfügbar ist. Bevor sich ein Partner an die Prüfungsstelle wendet, muss er den anderen Partner darüber informieren.

Ansätze für Stoffe

Die Ansätze für Stoffe legen fest, wie Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe für Kalkulation und Abrechnung bewertet und berücksichtigt werden.
  • Einbaustoffe
    Grundlage für den Wertansatz zu Einbaustoffen sind durchschnittliche Einstandspreise („frei Baustelle“ oder „frei Lager“) ohne Umsatzsteuer. Transportkosten sind bereits enthalten. Die Mengenansätze berücksichtigen:
    • den technologisch bedingten Nettoverbrauch pro Materialart und
    • einen durchschnittlichen Ansatz für Streu- und Bruchverluste.
  • Bauhilfsstoffe
    Eigene Bauhilfsstoffe, z. B. für Rüstung und Schalung, werden gegenüber den nutzenden Baustellen meistens mit innerbetrieblichen Verrechnungssätzen belastet. Als Grundlage können die AVR-Sätze als Vorhaltekosten nach der Baugeräteliste (BGL) 2025 dienen.
  • Betriebsstoffe
    Für gemietete Rüstung und Schalung sowie bezogene Betriebsstoffe (z. B. Energie, Kraftstoffe) liegen Eingangsrechnungen als Berechnungsgrundlage vor.

Weitere Hinweise zu Stoffen

Wichtige Vorschriften und Regelungen, die für Stoffe zu beachten sind:
Die Kosten der Stoffe sind als Bestandteil in den Preisen für die Bauleistungen zu kalkulieren. Sie werden je nach Bauprojekt unterschiedlich in Einzel- und / oder Gemeinkosten eingerechnet und ausgewiesen.
Als Kalkulationsgrundlage dient eine Materialliste zur Kalkulation. Weitere Hinweise zum Ausweis von Stoffen und Stoffkosten finden sich in den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) nach VHB-Bund.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
Bauprofessor-Redaktion
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