Dachlichtbänder finden größtenteils Verwendung zur natürlichen Belichtung und Be- und Entlüftung von großen Flachdachflächen, z. B. bei Produktionshallendächern, Lagerhäusern, Industriebauten, Wirtschafts- und Verwaltungsgebäuden oder Einkaufsmärkten.
Dachlichtband auf einer Industriehalle
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Die Lichtbänder bestehen meist aus Polykarbonat- bzw. Acrylglas-Hohlkammerplatten, die über Aluminium-Profile verbunden werden. Sie verfügen über gute bis sehr gute Wärmedämmeigenschaften und integrierte Klappen, die als Rauch- und Wärmeabzug fungieren und im Brandfall schnell Öffnen können (z. B. über Thermoauslösung oder kombinierte Thermo- und CO2 –Auslösung).
Neben den Dachlichtbändern aus Polykarbonat-Hohlkammerplatten, werden auch solche aus glasfaserverstärktem Polyester angeboten, die dann aufgrund der Materialeigenschaften besonders beständig gegenüber UV-Einstrahlung und der Witterung sind.
Dachlichtbänder liegen in verschiedenen Konstruktionen vor. So können gewölbte Dachlichtbänder, flache Dachlichtbänder, integrierte Dachlichtbänder z. B. für Sandwichpaneelkonstruktionen, Sattellichtbänder, Lichtbandpyramiden sowie Dachlichtbänder für Shed- und Satteldächer unterschieden werden.
In der aktuellen Normierung sind unter anderem die Anforderungen an Dachlichtbänder hinsichtlich des Strahlungstransmissionsgrades, der Dauerhaftigkeit, der Wasserdichtheit, der mechanischen Eigenschaften, des Brandverhaltens, des Feuerwiderstands, des Verhaltens bei Beanspruchung durch Feuer von außen, der Luftdurchlässigkeit, des Wärmedurchlasswiderstandes und der Luftschalldämmung beschrieben.