Steuern

Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung

Der sachlichen Steuerpflicht nach Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Sie zählen zu den Überschuss-Einkunftsarten.
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung rechnen solche aus
  • Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, Grundstücken, Schiffen,
  • Vermietung und Verpachtung von beweglichem Betriebsvermögen,
  • der zeitlich begrenzten Überlassung von Rechten,
  • der Veräußerung von Forderungen aus Miet- und Pachtzins.
Hinsichtlich der Besteuerung gilt der Sonderfall einer verbilligten Vermietung ab 2012 in der Form, dass ein Werbungskostenabzug erfolgen kann bei einer
  • Miethöhe ab 66 % im Verhältnis zur Marktmiete in vollem Umfang und
  • Miethöhe von weniger als 66 % zur Marktmiete in eingeschränktem (prozentualem) Umfang.
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