Normen

Grundbruch

Der Grundbruch ist ein Begriff aus der Bodenmechanik. Damit wird das Wegbrechen des Bodens bei zu großer Krafteinwirkung bezeichnet. Tritt ein Grundbruch unter dem Fundament eines Gebäudes auf, wird der Boden unter dem Fundament entlang einer Gleitfuge verdrängt. Das Fundament setzt sich bzw. sinkt in den Boden, wobei das Gebäude sich zur gegenüberliegenden Seite neigt. Auch eine Verschiebung des Fundaments kann die Folge sein. Die Standsicherheit eines solchen Gebäudes ist beeinträchtigt, es kann Schaden nehmen oder auch einstürzen.
Der Baugrund bricht auf, weil er die Kräfte des Fundaments nicht tragen kann. Der Bruchkörper verschiebt sich entlang der Gleitfuge.
Der Baugrund bricht auf, weil er die Kräfte des Fundaments nicht tragen kann. Der Bruchkörper verschiebt sich entlang der Gleitfuge. Bild: © f:data GmbH
Die Gefahr eines Grundbruchs besteht meist nur bei Flachgründungen.
Wird ein Grundbruch nicht durch große Krafteinwirkung, sondern durch starke Grundwasserströmungen ausgelöst, spricht man von einem hydraulischen Grundbruch.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Grundbruch"

Ausgabe 2010-12
Dieser nationale Anhang enthält festgelegte Parameter, die für die geotechnischen Aspekte des Entwurfs und der Bemessung von Bauwerken, für die Bewertung geotechnischer Daten, Verwendung von Bodenverbesserung, Bodenbewehrung, Entwässerung und Auffüll...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-04
Diese Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie in DIN EN 1997-1 angegeben. Diese Norm gilt nur in Verbindung mit DIN EN 1997-1 und DIN EN 1997-1/NA. Die Einhaltung der Gebrauchstauglichkeit durch Qualitätssicherung, z. B. der Nachweis der Einhal...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2005-01
Diese Norm betrifft die Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken und Bauteilen im Erd- und Grundbau. Sie gilt für deren Herstellung und Nutzung und schließt die Änderung bestehender Bauwerke ein. Sie definiert die vom Baugrund beei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2014-03
Diese Norm regelt den Entwurf, die Berechnung und Bemessung in der Geotechnik sowie die geotechnischen Einwirkungen bei Gebäuden und Ingenieurbauwerken. Sie richtet sich an Bauherren, Planer, Unternehmer und Verwaltungen und soll in Verbindung mit DI...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1054 (2021-04)
A (1a) Die Teilsicherheitsbeiwerte für die stabilisierende ständige Einwirkung und die Strömungskraft bei günstigem und ungünstigem Baugrund im Grenzzustand HYD sind der Tabelle A 2.1 zu entnehmen.A (1b) Als günstiger Baugrund sind Kies, Kiessand und...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1054 (2021-04)
A (1) Der Nachweis der Sicherheit gegen Versagen durch hydraulischen Grundbruch ist mit der Grenzzustandsbedingung (2.9b) zu führen.A ANMERKUNG zu 2.4.7.5 Zur Kombination von veränderlichen Einwirkungen beim Nachweis gegen hydraulischen Grundbruch si...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1997-1 (2014-03)
(1)P Die Standsicherheit des Bodens gegen einen hydraulischen Grundbruch muss für jedes in Frage kommende Bodenprisma durch Erfüllung der Gleichungen (2.9a) oder (2.9b) nachgewiesen werden. Gleichung (2.9a) formuliert die Sicherheitsbedingung in tota...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1054 (2005-01)
(1) Wenn der Boden von unten nach oben durchströmt wird, ist nachzuweisen, dass für den Grenzzustand GZ 1A die Bedingung ... eingehalten ist.Dabei ist ... (2) Die Strömungskraft S´k ist in der Regel durch eine Auswertung des Strömungsnetzes zu ermit...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1997-1 (2014-03)
... (2)P Die in A.5 (1)P definierten Teilsicherheitsbeiwerte für udst;d, σdst;d, Sdst;d und G'stb;d bei ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen sind in den Gleichungen (2.9a) und (2.9b) anzuwenden.ANMERKUNG Die Zahlenwerte der Teilsiche...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1997-1/NA (2010-12)
NDP Zu 2.4.7.5 (2)P Die Zahlenwerte der Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen bzw. Beanspruchungen in den einzelnen Grenzzuständen und Bemessungssituationen sind DIN 1054:2010-12, Tabelle A 2.1, zu entnehmen. Ergänzende Regeln zum rechnerischen Na...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1054 (2021-04)
A (1) Die Nachweise für die Grenzzustände Grundbruch und Gleiten sowie der Gebrauchstauglichkeit (Nachweis der Setzungen) dürfen durch die Verwendung von Erfahrungswerten für den Bemessungswert σR,d des Sohlwiderstands ersetzt werden, sofern folgend...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1054 (2021-04)
A (3) Bei verfestigten oder bewehrten Dämmen auf weichem Boden, die den Baugrund monolithisch belasten, ist der zusätzlich zum Nachweis der Gesamtstandsicherheit auch der Nachweis des Grundbruches für den Anfangs-, Zwischen- und Endzustand zu führen,...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1054 (2021-04)
A ANMERKUNG zu A 10.1 DIN EN 1997-1:2009-09, 10.1 1(P) bis (6), sind in 10.1.1 eingeordnet.A 10.1.1 Geltungsbereich und allgemeine Anforderungen A (2) Bei von unten nach oben durchströmten homogenen bindigen Bodenschichten, bei denen ein Austrag von ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1054 (2021-04)
A ANMERKUNG zu (1)P Zum Einfluss von Strömungskräften siehe 9.3.1.6.A (3) Die charakteristischen Werte der Wichte dürfen als Mittelwerte festgelegt werden, wenn das Tragwerk wenig empfindlich gegen Änderungen der ständigen Einwirkungen ist. Ist das T...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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