Baukonstruktion

Baugrube

Zweck einer Baugrube

Eine Baubgrube wird ausgehoben, um den unterhalb der Geländeoberfläche zu errichtenden Gründungskörper und z. T. auch schon Geschosse eines Bauwerks aufzunehmen. Dabei bildet die Grubensohle den unteren Abschluss der Baugrube und stellt gleichzeitig die Gründungsebene für das zu errichtende Bauwerk dar. Die Gründungsebene muss bestimmte Anforderungen bezüglich der Ebenheit und Tragfähigkeit erfüllen. Diese sind per Normierung geregelt. Daneben ist sicherzustellen, dass der Boden durch die Krafteinwirkungen des künftigen Gebäudes nicht seitlich wegbricht (Grundbruch). Und es muss verhindert werden, dass die Grubensohle auflockert und durchnässt wird, da sich das Bauwerk sonst setzen würde, was zu Folgeschäden führen kann. Sollte die Baugrube in den Bereich des Grundwassers einbinden, muss sie extra abgedichtet werden, z. B. durch Unterwasserbetonsohlen.

Errichten einer Baugrube

Das Ausheben einer Baugrube wird zu den Bauleistungen der Erdarbeiten, Leistungsbereich 002 im Standardleistungsbuch Bau (STLB-Bau) gezählt. Dabei wird zuerst der Mutterboden abgetragen. Dieser ist gesondert zu lagern. Es folgen die darunter liegenden Bodenschichten. Diese werden unter Zuhilfenahme von Geräten, wie Bagger, Radlader und Laderaupen abgetragen und ausgehoben bis das geplanten Grubensohlenniveau erreicht ist.

Geböschte Baugruben

Baugruben können geböscht oder verbaut ausgeführt werden. Für geböschte Baugruben muss entsprechend Platz vorhanden sein. Wann, in welchem Winkel, ab welcher Baugrubentiefe, eine Böschung notwendig wird, ist in der DIN 4124 beschrieben. Für die Festlegung des Böschungswinkels ist die Bindigkeit des Bodens, ein ausschlaggebendes Kriterium. Der Böschungswinkel wird im Hinblick auf die Standsicherheit der Baugrube festgelegt. Die Standsicherheit muss gewährleistet sein, bevor die Baugrube, durch Arbeiter betreten werden darf. Standsicherheit bedeutet, dass ein Abrutschen von Material ausgeschlossen werden kann.
Baugrube
Baugrube Bild: © Antonio Gravante, 123RF.com
Werden sehr hohe Baugrubenböschungen gebaut, sind nach jeweils drei Metern Bermen einzuplanen und zu bauen. Bermen fangen nachrutschendes Material auf, dass dann nicht bis auf die Grubensohle abrutscht. Sie können als Weg genutzt werden und Strom- oder Wasserleitungen aufnehmen. Laut Unfallverhütungsvorschriften müssen Bermen beim Erdbau, die als Verkehrswege an Gruben und Gräben dienen und somit betreten werden, mindestens 60 cm breit sein. 1,50 m werden gefordert, wenn die Berme abrutschende Teile auffangen soll.

Verbaute Baugruben

Lassen die Platz-, Boden- oder Wasserverhältnisse den Aushub einer geböschten Baugrube nicht zu, z. B. bei Lückenbebauung, so muss die Baugrube verbaut ausgeführt werden. Durch den Verbau soll der Einsturz der Baugrubenwände durch nachrutschenden Erdboden oder durch einsickerndes Wasser verhindert werden.
Je nach Anforderungen und Bedingungen werden Baugruben mit geringen Abmessungen aus senkrechten Holzbohlen, Kanaldielen und aus Grabenverbaugeräten (z. B. bei Schächten), die aus einzelnen Bauelementen bestehen, die zusammengesetzt einen kompletten Grabenbau ergeben, errichtet. Sollen bei Baugruben größerer Abmessung steifenfreie Räume gewährleistet werden oder gibt es besondere Anforderungen an den Verbau, wie Wasserdichtheit oder geringe Verformbarkeit wird der Verbau z. B. aus Trägerbohlenwänden, Spundwänden, Schlitzwänden, Pfahlwänden oder auch durch eine Oberflächensicherung aus Spritzbeton realisiert. In Spezialfällen werden auch Verfahren des Spezialtiefbaus zum Verbau genutzt. Hierzu zählen, Verfestigen der Erdwände im Vereisungs- oder Düsenstrahlverfahren oder auch die Bodenvernagelung. Die entsprechenden Leistungsbeschreibungen hierzu finden sich im Leistungsbereich 006 Spezialtiefbauarbeiten im Standardleistungsbuch Bau (STLB-Bau).
Ist die Baugrube größeren Ausmaßes, sodass der Einsatz von sich gegenseitig abstützenden Grabenverbaugeräten nicht zum Einsatz kommen kann, muss die Befestigung der Verbauwände z. B. über Rückverankerung im Erdreich erfolgen oder durch Einspannung im Boden.
Die Standsicherheit des Verbaus muss über bautechnische Nachweise erbracht werden.

Arbeitsraumbreiten für Baugruben

Baugruben müssen so ausgehoben werden, dass eine Freihaltung von Rettungswegen und die Sicherheit der Beschäftigten gewahrt werden. Dazu werden Arbeitsräume um die Baugruben benötigt. Sie sind auch aus ergonomischen Aspekten und für eine problemlose Bauausführung wichtig. Die Breite der Arbeitsräume ist bei geböschten Baugruben zwischen Böschungsfuß und Außenseite des Bauwerks in DIN 4124 festgelegt.
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Passau

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Baugrube"

Ausgabe 2012-01
Diese Norm gilt für geböschte und für verbaute Baugruben und Gräben, die von Hand oder maschinell ausgehoben und in denen insbesondere - Bauwerke, zum Beispiel Keller oder mehrgeschossige Tiefgaragen, errichtet, - Kanäle, zum Beispiel Abwasser-, Fern...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Kabelleitungstiefbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Legen von Kabel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Kabelleitungstiefbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Legen von Kabel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2008-12
Diese Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie legt Begriffe und Untersc...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Erdarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm gilt für die Abdichtung erdberührter Bauteile mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-02-13 AA „Abdichtungen für erdberührte Bauteile (SpA zu CEN/TC 314)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) e...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Verbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für die vorübergehende oder dauerhaft...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2014-08
Diese Norm gilt für Spritzbeton, der zur Instandsetzung und für die Verstärkung von bestehenden Tragwerken, für neue Tragwerke und für die Sicherung von Baugruben, Hohlräumen und Hängen zu verwenden ist. Sie gilt auch für Spritzbeton für die Auskleid...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm gilt für die Planung, Wahl und Ausführung der Abdichtung von erdberührten Bauteilen mit bahnenförmigen und flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-02-13 AA „Abdichtungen für erdberührte Bau...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-04
Diese Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie in DIN EN 1997-1 angegeben. Diese Norm gilt nur in Verbindung mit DIN EN 1997-1 und DIN EN 1997-1/NA. Die Einhaltung der Gebrauchstauglichkeit durch Qualitätssicherung, z. B. der Nachweis der Einhal...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18300 (2019-09)
Historische Änderungen:3.6.1 Gründungs- und Grabensohlen dürfen nicht aufgelockert werden.3.6.2 Bei Baugruben ist die Gründungssohle vor der Überbauung vom Auftraggeber freizugeben....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4124 (2012-01)
4.3.1 Baugruben und Gräben sind zu verbauen, wenn nicht nach den Festlegungen von 4.2 gearbeitet wird. Dabei muss der obere Rand des Verbaus die Geländeoberfläche bei einer Tiefe bis einschließlich 2,00 m mindestens um 0,05 m, bei einer Tiefe von meh...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4124 (2012-01)
9.1.1 Mit Rücksicht auf die Sicherheit der Beschäftigten, zur Freihaltung von Rettungswegen, aus ergonomischen Gründen und um eine einwandfreie Bauausführung sicherzustellen, müssen Arbeitsräume mindestens 0,50 m bei geböschten Baugruben nach Bild 1...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4124 (2012-01)
4.2.1 Als geböscht werden alle Baugruben- und Grabenwände bezeichnet, die weder ganz noch teilweise verbaut sind. Im Einzelnen wird zwischen den in 4.2.2 bis 4.2.4 beschriebenen Ausführungen unterschieden.4.2.2 Baugruben und Gräben bis 1,25 m Tiefe d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4124 (2012-01)
4.1.1 Die beim Aushub freigelegten Erd- bzw. Felswände von Baugruben und Gräben sind so abzuböschen, zu verbauen oder anderweitig zu sichern, dass sie während der einzelnen Bauzustände standsicher sind. Dabei sind alle Gegebenheiten und Einflüsse, we...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18920 (2014-07)
4.10.1 Allgemeines Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden.Ist dies im begründeten Ausnahmefall nicht zu vermeiden, muss die Herstellung unter Schonung des Wurzelwerks durch Absaugen oder in Handarbeit erfolgen. ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2019-09)
Änderungen 2019-09:3.4.1 Die lichte Mindestbreite der Gräben ohne betretbaren Arbeitsraum beträgt 30 cm. DIN 4124 „Baugruben und Gräben — Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ ist zu beachten. Gräben für mehrzügige Anlagen müssen einen Arbeitsraum ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2023-09)
3.3.1 Die lichte Mindestbreite der Gräben ohne betretbaren Arbeitsraum beträgt 30 cm. DIN 4124 „Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ ist zu beachten. Gräben für mehrzügige Anlagen müssen einen Arbeitsraum aufweisen.3.3.2 Gra...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18300 (2019-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDer Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der Erdbauwerke zugrunde zu legen.5.2 Ermittlung der Maße/...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Baugrube"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Arbeitsraum profilgerecht verfüllen, Einbauhöhe bis 1,25 m, Boden, seitlich gelagert, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch)....
Abrechnungseinheit: m3

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