Zweck einer Baugrube
Eine Baubgrube wird ausgehoben, um den unterhalb der Geländeoberfläche zu errichtenden Gründungskörper und z. T. auch schon Geschosse eines Bauwerks aufzunehmen. Dabei bildet die Grubensohle den unteren Abschluss der Baugrube und stellt gleichzeitig die Gründungsebene für das zu errichtende Bauwerk dar. Die Gründungsebene muss bestimmte Anforderungen bezüglich der Ebenheit und Tragfähigkeit erfüllen. Diese sind per Normierung geregelt. Daneben ist sicherzustellen, dass der Boden durch die Krafteinwirkungen des künftigen Gebäudes nicht seitlich wegbricht (Grundbruch). Und es muss verhindert werden, dass die Grubensohle auflockert und durchnässt wird, da sich das Bauwerk sonst setzen würde, was zu Folgeschäden führen kann. Sollte die Baugrube in den Bereich des Grundwassers einbinden, muss sie extra abgedichtet werden, z. B. durch Unterwasserbetonsohlen.
Errichten einer Baugrube
Das Ausheben einer Baugrube wird zu den Bauleistungen der Erdarbeiten, Leistungsbereich 002 im Standardleistungsbuch Bau (STLB-Bau) gezählt. Dabei wird zuerst der Mutterboden abgetragen. Dieser ist gesondert zu lagern. Es folgen die darunter liegenden Bodenschichten. Diese werden unter Zuhilfenahme von Geräten, wie Bagger, Radlader und Laderaupen abgetragen und ausgehoben bis das geplanten Grubensohlenniveau erreicht ist. Geböschte Baugruben
Baugruben können geböscht oder verbaut ausgeführt werden. Für geböschte Baugruben muss entsprechend Platz vorhanden sein. Wann, in welchem Winkel, ab welcher Baugrubentiefe, eine Böschung notwendig wird, ist in der DIN 4124 beschrieben. Für die Festlegung des Böschungswinkels ist die Bindigkeit des Bodens, ein ausschlaggebendes Kriterium. Der Böschungswinkel wird im Hinblick auf die Standsicherheit der Baugrube festgelegt. Die Standsicherheit muss gewährleistet sein, bevor die Baugrube, durch Arbeiter betreten werden darf. Standsicherheit bedeutet, dass ein Abrutschen von Material ausgeschlossen werden kann. Baugrube
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Werden sehr hohe Baugrubenböschungen gebaut, sind nach jeweils drei Metern Bermen einzuplanen und zu bauen. Bermen fangen nachrutschendes Material auf, dass dann nicht bis auf die Grubensohle abrutscht. Sie können als Weg genutzt werden und Strom- oder Wasserleitungen aufnehmen. Laut Unfallverhütungsvorschriften müssen Bermen beim Erdbau, die als Verkehrswege an Gruben und Gräben dienen und somit betreten werden, mindestens 60 cm breit sein. 1,50 m werden gefordert, wenn die Berme abrutschende Teile auffangen soll. Verbaute Baugruben
Lassen die Platz-, Boden- oder Wasserverhältnisse den Aushub einer geböschten Baugrube nicht zu, z. B. bei Lückenbebauung, so muss die Baugrube verbaut ausgeführt werden. Durch den Verbau soll der Einsturz der Baugrubenwände durch nachrutschenden Erdboden oder durch einsickerndes Wasser verhindert werden.
Je nach Anforderungen und Bedingungen werden Baugruben mit geringen Abmessungen aus senkrechten Holzbohlen, Kanaldielen und aus Grabenverbaugeräten (z. B. bei Schächten), die aus einzelnen Bauelementen bestehen, die zusammengesetzt einen kompletten Grabenbau ergeben, errichtet. Sollen bei Baugruben größerer Abmessung steifenfreie Räume gewährleistet werden oder gibt es besondere Anforderungen an den Verbau, wie Wasserdichtheit oder geringe Verformbarkeit wird der Verbau z. B. aus Trägerbohlenwänden, Spundwänden, Schlitzwänden, Pfahlwänden oder auch durch eine Oberflächensicherung aus Spritzbeton realisiert. In Spezialfällen werden auch Verfahren des Spezialtiefbaus zum Verbau genutzt. Hierzu zählen, Verfestigen der Erdwände im Vereisungs- oder Düsenstrahlverfahren oder auch die Bodenvernagelung. Die entsprechenden Leistungsbeschreibungen hierzu finden sich im Leistungsbereich 006 Spezialtiefbauarbeiten im Standardleistungsbuch Bau (STLB-Bau). Ist die Baugrube größeren Ausmaßes, sodass der Einsatz von sich gegenseitig abstützenden Grabenverbaugeräten nicht zum Einsatz kommen kann, muss die Befestigung der Verbauwände z. B. über Rückverankerung im Erdreich erfolgen oder durch Einspannung im Boden.
Die Standsicherheit des Verbaus muss über bautechnische Nachweise erbracht werden.
Arbeitsraumbreiten für Baugruben
Baugruben müssen so ausgehoben werden, dass eine Freihaltung von Rettungswegen und die Sicherheit der Beschäftigten gewahrt werden. Dazu werden Arbeitsräume um die Baugruben benötigt. Sie sind auch aus ergonomischen Aspekten und für eine problemlose Bauausführung wichtig. Die Breite der Arbeitsräume ist bei geböschten Baugruben zwischen Böschungsfuß und Außenseite des Bauwerks in DIN 4124 festgelegt.