Jahresabschluss / HGB

Grundkapital

Als Grundkapital wird das nominelle Eigenkapital einer Aktiengesellschaft (AG) bezeichnet. Es entspricht dem Nennwert der ausgegebenen Aktien. Bei der Gründung einer AG muss das Grundkapital mit Bezug auf § 7 Aktiengesetz (AktG) mindestens 50.000 € betragen. Das tatsächliche Eigenkapital wird jedoch meistens weitaus höher sein. Ebenfalls wird der tatsächliche Wert einer Aktie als auf der Aktie aufgedruckte Wert von seinem Preis als Aktienkurs abweichen. Die Abweichung wird um so positiver sein, je höher das Eigenkapital der Aktiengesellschaft und deren Gewinnerwirtschaftung gegenwärtig und in nächster Zeit sind.
Ausgewiesen wird das Grundkapital in der Bilanz eines Unternehmens auf der Passivseite in der Bilanzposition „Gezeichnetes Kapital“.
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