Bauwerke

Hochhaus

Als Hochhaus gilt in Deutschland ein Gebäude, bei dem der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der festgelegten Geländoberfläche liegt. Für solche Gebäude sind besondere Brandschutzbestimmungen zu berücksichtigen. In der Hochhausverordnung (HochhVO) werden weitere Aspekte sowohl an den Bau als auch an die Betreibung von Hochhäusern gestellt.
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