Bauwerke

Sonderbauten

Als Sonderbauten gelten bauliche Anlagen mit einer besonderen Art der Nutzung. In den Landesbauordnungen wird aufgeführt, welche baulichen Anlagen und Gebäude die besonderen Tatbestände erfüllen.
In der Sächsischen Bauordnung werden beispielsweise in § 2 Abs. 4 folgende Anlagen als Sonderbauten aufgeführt:
  • Hochhäuser mit einer Gebäudehöhe von mehr als 22 m,
  • Bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m,
  • Verkaufsstätten mit mehr als 800 m2 Grundfläche der Verkaufsräume und Ladenstraßen,
  • Gebäude mit Räumen, die einzeln für die Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind,
  • Versammlungsstätten mit Räumen, die mehr als 200 Besucher fassen,
  • Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen,
  • Krankenhäuser, Heime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung und Pflege von Personen,
  • Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte und alte Menschen,
  • Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen,
  • Justizvollzugsanstalten,
  • Camping- und Wochenendplätze,
  • Freizeit- und Vergnügungsparks,
  • Bauliche Anlagen mit erhöhten Gefahren, z. B. durch Lagerung von Stoffen mit Explosionsgefahr u. a.
Bauprofessor-Redaktion
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Baden Baden
Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
Baupreislexikon
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Sonderbauten"

DIN-Norm
Ausgabe 1994-03
Diese Norm enthält die Ergebnisse von Brandprüfungen an Baustoffen, Bauteilen und Bauarten. Durch die Zuordnung zu den Baustoffklassen nach DIN 4102-1 bzw. in der Feuerwiderstandsklasse der anderen Teile der Reihe DIN 4102 sind weitere Brandprüfungen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-05
Diese Norm enthält die Ergebnisse von Brandprüfungen an Baustoffen, Bauteilen und Bauarten. Durch die Zuordnung zu Baustoffklassen bzw. Feuerwiderstandsklassen sind weitere Brandprüfungen für den bauaufsichtlich geforderten Nachweis der Brauchbarkeit...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2004-11
Diese Änderungen gelten zusammen mit DIN 4102-4, insbesondere für eine Bemessung im Brandfall nach einer Messung bei Umgebungstemperatur auf der Basis der Produktbemessungsnormen nach zulässigen Spannungen bzw. nach dem Traglastverfahren. Sie enthalt...
- DIN-Norm im Originaltext -

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Schalung Konsole, Auflagerlänge 20 cm, Höhe bis 50 cm, Breite bis 50 cm, aus Schalungsplatten, Höhe Abstützung von '0' m, Höhe Abstützung bis '2,5' m, Aufstellebene Abstützung waagerecht....
Abrechnungseinheit: St
Weitere Leistungsbeschreibungen:
STLB-Bau Ausschreibungstexte
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