Hochhäuser mit einer Gebäudehöhe von mehr als 22 m,
Bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m,
Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, ausgenommen Wohnbauten, Garagen und Gebäude für Abstellplätze für Fahrräder,
Verkaufsstätten mit mehr als 800 m² Grundfläche der Verkaufsräume und Ladenstraßen,
Gebäude mit Räumen, die einer Büro- und Verwaltungsnutzung dienen und einzeln eine Grundfläche von mehr als 400 m² haben,
Gebäude mit Räumen, die einzeln für die Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind,
Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die mehr als 200 Besucher fassen und im Freien mit Szenen und Freisportanlagen jeweils mit Tribünen, die gesamt mehr als 1.000 Besucher fassen,
Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr als 1.000 Gastplätzen im Freien,
Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen,
Krankenhäuser,
Wohnheime,
Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte und alte Menschen,
Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen,
Justizvollzugsanstalten,
Camping- und Wochenendplätze,
Freizeit- und Vergnügungsparks,
Fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen,
Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 7,50 m,
Bauliche Anlagen mit erhöhten Gefahren, z. B. durch Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr u. a. oder
Anlagen und Räume, die unter 1 bis 19 nicht angeführt sind, aber deren Nutzung mit vergleichbaren Gefahren verbunden sind.