Der Wunsch eines Bauunternehmens nach einer Fremdfinanzierung setzt zunächst einen Kreditantrag beim Kreditgeber (in der Regel die Hausbank) auf dessen Formularen voraus.
In Verbindung mit dem Kreditantrag ist im Gespräch zwischen Unternehmen und Kreditinstitut auszuloten - der Kreditzweck,
- die Kredithöhe und
- die voraussichtliche Kreditlaufzeit (Fristigkeit).
Die anschließende Zeitspanne zwischen der Kreditantragstellung und Kreditbereitstellung hängt von der Kompetenz für Entscheidungen der jeweiligen Bewilligungsstelle ab. Sie kann eine Woche bis hin zu Monaten dauern. Handelt es sich bei dem Kreditgesuch um einen "Hauskredit", der von der Hausbank des Bauunternehmens, dessen Kreditwürdigkeit außer Frage steht, unmittelbar gewährt wird und liegt die Kredithöhe in der Entscheidungskompetenz der Bankfiliale, kann die Zeitspanne kurz sein. Entscheidend dafür wird auch sein, welches Vertrauen die Bank dem Bauunternehmen entgegenbringt.
Im Prinzip gilt - in der Regel unabhängig von der jeweiligen Bank - folgender Ablauf vom Kreditantrag bis zur Kreditüberwachung: - Stellung des Kreditantrags,
- Prüfung der Kreditfähigkeit, Kreditverträge rechtswirksam abzuschließen,
- Rating an Stelle der bisher traditionellen Prüfung zur Kreditwürdigkeit,
- Entscheidung über die Stellung von Kreditsicherheiten,
- Erteilung der Kreditzusage (oder -ablehnung),
- Abschluss des Kreditvertrags,
- Kreditüberwachung.
Wird ein Kreditgesuch für einen Förderkredit gestellt, so nimmt die Hausbank zwar den Antrag entgegen und prüft ihn danach, aber die finanziellen Mittel werden als Bereitstellung nur "durchgereicht". Den Zusammenhang veranschaulicht die Übersicht.
Ein Kredit z. B. für eine Investitionsfinanzierung aus dem KfW-Unternehmerkredit (beispielsweise Kauf eines neuen Turmdrehkrans im Umfang von 300 T-€ Anschaffungskosten) wird durch die KfW nicht unmittelbar an das Bauunternehmen, sondern ausschließlich über die Hausbank ausgereicht. Für den durchgeleiteten Kredit muss die Hausbank auch die Haftung übernehmen. Folglich wird sie sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bauunternehmens offenlegen lassen (dies verlangt auch § 18 des Gesetzes über das Kreditwesen). Läuft die Zeit für einen ausgereichten Kredit ab, so kann es von Bedeutung sein, mit der Hausbank rechtzeitig über eine eventuelle Verlängerung oder Anschlussfinanzierung zu verhandeln.
Bei Krediten mit veränderlichen Zinsen wäre analog nach Ablauf der Festzinsbindung über die Veränderung der Zinskonditionen zu beraten.
Übersicht: Kreditantrag bei Förderkrediten