VOB A

Landesvergabegesetze

Für die Vergabe von Öffentlichen Bauaufträgen gelten im Grundsatz die Regelungen in der VOB, Teil A. In einzelnen Bundesländern (beispielsweise seit 01.01.2003 in Sachsen) gibt es ergänzende Bestimmungen zur Vergabe, insbesondere für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte. Die landesspezifischen Vergaberegelungen können sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil für die Wettbewerber sein. Nicht immer ist damit eine Verbesserung zum Vergabeverhalten verbunden. Das Ziel sollte auf eine noch bessere Angebotswertung und den möglichst vollständigen Ausschluss von Fehlerquellen ausgerichtet sein. Sind fehlerhafte Vergaben von Bauaufträgen zu vermuten, sollten auch die Möglichkeiten der Beanstandung bzw. des Einspruchs geregelt sein. Bei vorgesehenen Angeboten sollten deshalb im Vorfeld auch die landesspezifischen Vergaberegelungen gesichtet werden.
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