Normen

VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitet. Es ist ein Regelwerk für die besonderen Bedürfnisse am Bau.

Was ist die VOB?

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitet, ein von den Interessengruppen paritätisch besetztes Gremium. Sie stellt ein auf die besonderen Bedürfnisse am Bau zugeschnittenes Regelwerk dar und besteht aus drei Teilen.

Die drei Teile der VOB

Die VOB ist in drei Teile gegliedert:

Die Entwicklung der VOB

Die VOB hat eine lange Tradition. 1921 begann es mit einem Beschluss des deutschen Reichstages zur Einberufung für einen "Reichsverdingungsausschuss". Gesetzliche Regelungen für das Verdingungswesen wurden abgelehnt, aber einheitliche Richtlinien hierzu waren erwünscht. Diese wurden im Jahre 1926 mit der "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB) geschaffen. Nach dem 2. Weltkrieg ist die VOB durch den DVA weiterentwickelt worden. Seit der Ausgabe 2002 trägt sie die Bezeichnung "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen".
Die Regelungen in der VOB Teil A leiten sich maßgeblich aus dem Vergaberecht ab, das mit Bezug auf neue EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen 2016 in deutsches Recht umzusetzen war. Besondere Bezugspunkte, wesentliche Anforderungen und Einzelheiten wurden in das neu gefasste Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) übernommen und ergänzt zum Vergabeverfahren durch Einzelregelungen mit der:
Die VOB ist beim öffentlichen Bauen durch Dienstanweisungen und Haushaltsordnungen vorgeschrieben.
Die VOB ist beim öffentlichen Bauen durch Dienstanweisungen und Haushaltsordnungen vorgeschrieben. Bild: © f:data GmbH
Dieses gesamte Rechtspaket wurde ab 18. April 2016 in Kraft gesetzt, fand Niederschlag in den Abschnitten 1 bis 3 in der VOB/A-2016 und ist seither von den öffentlichen Auftraggebern anzuwenden.
Vom DVA erfolgten weitere Prüfungen mit der Anpassung der Abschnitte 1 bis 3 in der VOB/A mit der "Bekanntmachung der VOB – Teil A (VOB/A) – Ausgabe 2019 – vom 31. Januar 2019" durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Mit dem Einführungs-Erlass vom 20. Februar 2019 des BMI war der überarbeitete Abschnitt 1 der VOB/A ab 1. März 2019 bei nationalen Vergaben des Bundes im Unterschwellenbereich anzuwenden. Zugleich erfolgten auch Erläuterungen zu inhaltlichen Änderungen, auf die unter VOB Teil A näher eingegangen wird.
Vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) wurde der Abschnitt 1 mit den Basisparagrafen der VOB/A überbearbeitet, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Bundesanzeiger bereits vorab am 19. Februar 2019 bekannt gemacht und zur Anwendung seit 1. März 2019 bei nationalen Vergaben des Bundes im Unterschwellenbereich bestimmt. Nach entsprechendem Verweis in der Vergabeverordnung (VgV) traten auch die aktualisierten Regelungen der Abschnitte 2 (EU-Paragrafen in der VOB/A) und 3 (VS-Paragrafen in der VOB/A) ab 18. Juli 2019 für öffentliche Baumaßnahmen in Kraft, die teils in Anlehnung von Aktualisierungen im Abschnitt 1 angepasst wurden. Die aktualisierten Regelungen des Teils A sind wie auch die ebenfalls teils überarbeiteten ATV DIN im Teil C sowie der unveränderte Teil B der VOB Inhalt der Print-Gesamtausgabe "VOB 2019".
Die VOB ist beim öffentlichen Bauen durch Dienstanweisungen und Haushaltsordnungen vorgeschrieben. Sie ist das einschlägige Grundlagen- und Nachschlagewerk für die nationale Bauvergabe im Unterschwellenbereich und für EU-weite Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte. Sie wird ergänzt durch entsprechende Vergabe-Regelungen in den Bundesländern. Als weitere wichtige Regelwerke sind in diesem Zusammenhang die Vergabehandbücher für den Bundeshochbau, Straßen- und Brückenbau sowie Wasserbau zu nennen. Die Änderungen in den Abschnitten 1 bis 3 der VOB/A-2019 erforderten Anpassungen in verschiedenen Formblättern und Richtlinien in den Vergabehandbüchern. Die Änderungen im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) zum Stand 2019 (VHB-Änderungen 2019) wurden als Dokumentation durch das BMI mit Schreiben vom 23. Juli 2019 bekannt gegeben. Sie sind seit 1. August 2019 anzuwenden.

Aktualisierung der VOB/C im Oktober 2023

Im Oktober 2023 ist ein VOB-Ergänzungsband erschienen. Dieser ist gültig in Verbindung mit der VOB 2019 und enthält 21 neue oder überarbeitete ATV (Allgemeine Technische Vertragsbestimmungen) der VOB/C. Details zur aktualisierten VOB/C-Fassung und den überarbeiteten ATV finden Sie hier im Überblick.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "VOB"

Ausgabe 2023-09
Diese Norm gilt für Ausbau, Entwicklung und Abschluss von Bohrungen zu Brunnen für die Wassergewinnung und Wassereinleitung, geothermische Nutzung, Wasserhaltung, Entspannung und Entlastung von Grundwasser, Entwässerung sowie für Entgasung und Altlas...
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Ausgabe 2023-09
Diese Norm gilt für das Aufbauen, Umsetzen, Vorhalten, Instandhalten, Betreiben sowie Abbauen aller Verkehrssicherungseinrichtungen, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und transportable (temporäre) Schutzeinrichtungen, zur Regelung, Füh...
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Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 20 kV bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abr...
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Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Sanierung schadstoffbelasteter baulicher und technischer Anlagen bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten...
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Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Die ATV DIN 18302 „Spezialtiefbaua...
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Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Verkehrswegebauarbeiten, für die Ausführung von Oberbauschichten ohne Bindemittel bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abre...
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Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen, bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt f...
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Ausgabe 2023-09
Die ATV DIN 18301 „Bohrarbeiten“ gilt für Bohrungen jeder Art, Neigung und Tiefe, insbesondere zur geotechnischen Erkundung und Untersuchung von Baugrund und Grundwasser, zur Wassergewinnung und Wassereinleitung, zur Grundwasserabsenkung, zur Entwäss...
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Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Betonerhaltungsarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für Arbeiten zur Erhaltung u...
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Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die für Estricharbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Herstellen von Estrichen aus Estrichmört...
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Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird....
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Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Für die Vergabe von Bauleistungen einer Auslandsdienststelle im Ausland oder einer inländischen Dienststelle, die im Ausland dort zu erbringende Bauleistungen vergibt, kann Freihändige Vergabe erfolgen, wenn dies durch Ausführungsbestimmungen eines B...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Sind wesentliche Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen zu erwarten, deren Eintritt oder Ausmaß ungewiss ist, so kann eine angemessene Änderung der Vergütung in den Vertragsunterlagen vorgesehen werden. Die Einzelheiten der Preisänderungen sind fe...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
In der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen ist die Nachprüfungsbehörde mit Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
In der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind die Nachprüfungsstellen mit Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Eine Baukonzession ist ein Vertrag über die Durchführung eines Bauauftrages, bei dem die Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einem Entgelt in dem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eine...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die nicht ausgeschlossenen Angebote geeigneter Bieter sind auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu prüfen. Als Nachweis für die Erfüllung spezifischer umweltbezo...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Auf Sicherheitsleistung soll ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn Mängel der Leistung voraussichtlich nicht eintreten. Unterschreitet die Auftragssumme 250000 € ohne Umsatzsteuer, ist auf Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und i...
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Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Soweit die Vergabeunterlagen nicht elektronisch im Sinne von § 11 Absatz 2 und 3 zur Verfügung gestellt werden, sind sie1. den Unternehmen unverzüglich in geeigneter Weise zu übermitteln.2. bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergab...
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