Buchhaltung / Rechnungswesen

Lieferantenabhängigkeit

In der Zeit zwischen dem Erhalt einer Rechnung vom Lieferanten bzw. Leistenden bis zur Bezahlung der Rechnung wird der Rechnungsbetrag in der Buchführung als Verbindlichkeit ausgewiesen. Für diese Zeit nimmt der Leistungsempfänger gewissermaßen einen Lieferantenkredit als Kauf auf Ziel in Anspruch. Daraus entstehen bis zur Fälligkeit keine gesonderten Zinsen, sondern nur ggf. Skonto verloren. Eine Bankabhängigkeit liegt dadurch nicht vor, jedoch eine Lieferantenabhängigkeit.
Im Lauf des Geschäftsjahrs werden die Monatsendbestände an Verbindlichkeiten meistens auch dem Endbestand zum Jahresabschluss in der Bilanz entsprechen. Die Berechnung der Lieferantenabhängigkeit kann danach in folgender Form erfolgen:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen x 100 % =.....%
gesamte Verbindlichkeiten
Die Lieferantenabhängigkeit sollte in einem Bauunternehmen 20 % (maximal 25 %) als Durchschnitt nicht überschreiten. Ansonsten kommen weitere erhebliche Belastungen auf das Bauunternehmen zu, z. B. Verzugszinsen zuzüglich Schadenersatz, die in der Sumen die Kreditzinsen noch übersteigen können.
Inwieweit die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auch noch einen Lieferantenkredit anspannen, lässt sich mit der Anspannungsquote folgendermaßen bestimmen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen x 100 %=.....%
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Kunden
Die Kennzahl sagt aus, in welchem Maße das Unternehmen in Anspruch genommene Lieferantenkredite selbst mit seinen Forderungen als Kundenkredite gewährt. Diese Kennzahl sollte im Ergebnis stets kleiner als 100 % sein. Positive Effekte treten nur ein, wenn die Forderungen an Kunden wertmäßig höher sind als Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Die positiven Effekte lassen sich erweitern, wenn beispielsweise Skontierungen zu Lieferantenrechnungen erfolgen.
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