Diesen Brief sendet der Verbraucher als Antwort an seinen Bauunternehmer, nachdem dieser eine Sicherheit für die Vergütung der Bauleistungen in einer bestimmten Höhe bzw. in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der vereinbarten Vergütung verlangt hat. Der Verbraucher lehnt die Forderung mit der Begründung ab, dass im Verbrauchervertrag mit dem Bauunternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a BGB vereinbart wurden. Gemäß § 650m Abs. 4 BGB ist der Verbraucher nicht verpflichtet, dem Bauunternehmer eine Sicherheit zu leisten, die die nächste Abschlagszahlung oder 20 % der vereinbarten Vergütung übersteigt. Mit einer bereits vorgelegten Abschlagsrechnung und deren Begleichung durch den Verbraucher ist die wertmäßige Grenze erreicht. Damit, so begründet der Verbraucher, ist die Aufforderung des Sicherheitsverlangens des Bauunternehmers nicht berechtigt. Der Verbraucher sieht von einer Sicherheitsleistung ab.