Der Auftraggeber weist mit diesem Musterbrief eine angezeigte Behinderung wegen Witterungseinflüssen ab, da ihm keine Nachweise dafür vorgelegt wurden. Er erklärt weiter, selbst Auskünfte bei der nächstgelegenen Wetterstation eingeholt zu haben, die aber nicht deutlich machen, dass das am Ort der Baustelle übliche Maß überschritten war. Auch habe keine höhere Gewalt vorgelegen und die vorgebrachten Witterungseinflüsse für die Baustelle stellten auch keine Situation dar, die alle 10 bis 15 Jahre einmal auftritt. Der Auftraggeber verweist auf § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B, wonach Witterungseinflüsse, mit denen normalerweise am Ort zu rechnen ist, nicht als Behinderungen gelten. Daher lehnt der Auftraggeber eine Verlängerung der Ausführungsfrist ab.