Diesen Brief können sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer verwenden. Er dient dazu, der jeweils anderen Vertragspartei mitzuteilen, dass der Absender die beantragte Durchführung eines Verfahrens zu den Meinungsverschiedenheiten nicht weiter betreiben will. Es wird dabei Bezug genommen auf § 18 Abs. 2, Nr. 2 VOB/B.