In diesem Brief lehnt ein Auftragnehmer eine vorgesehene Mängelbeseitigung mit Begründung ab, wobei im Text als Begründung - Unzumutbarkeit oder ein zu hoher Aufwand, der den Wert der mängelbehafteten Leistung übersteigt - zur Auswahl stehen. Mit Bezug auf § 638 Abs. 1 BGB verlangt der Bauunternehmer für die nicht vorzunehmende Mängelbeseitigung Vergütungsminderung und beziffert deren Höhe. Die Berechnung des Minderungsbetrages fügt er als Anlage an und bittet um Mitteilung, dass der Auftraggeber mit diesem Vorschlag einverstanden sei. Anderenfalls kündigt der Auftragnehmer an, weitere Schritte einzuleiten.