In diesem Schreiben stellt der Auftraggeber fest, dass bis zum heutigen Tag nicht mit den Arbeiten begonnen und somit die Frist zum Baubeginn nicht eingehalten wurde. Er setzt eine Nachfrist und fordert den Auftragnehmer erneut auf, mit der Bauausführung zu beginnen. Zudem kündigt der Auftraggeber an, dass er beim Auftraggeber, sollte dieser den Termin erneut fruchtlos verstreichen lassen, den entstandenen Schaden mit Bezug auf VOB/B § 6 Abs. 6 geltend machen wird und ihm ggf. den Bauauftrag mit Bezug auf § 8 Abs. 3 entzieht.