Baurecht / BGB

Baubeginn

Zur Ausführung eines Bauvorhabens steht dem Bauunternehmen als Auftragnehmer das Recht zu, Auskunft über den voraussichtlichen Baubeginn zu verlangen, sofern dazu keine verbindliche Frist vereinbart wurde.
Der Auftraggeber (AG) hat dann dem Auftragnehmer auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn zu erteilen.
Bei einem VOB-Vertrag werden hierzu Regelungen in § 5 VOB/B getroffen. Danach kann der Auftraggeber den Auftragnehmer auffordern, mit der Bauausführung nach § 5 Abs. 2 VOB/B innerhalb von 12 Werktagen (= 2 Wochen) zu beginnen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben vorliegt. Die Frist von 12 Werktagen gilt nur nach Aufforderung durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist danach verpflichtet, den Beginn der Bauausführung dem Auftraggeber mit Bezug auf § 5 Abs. 2, 3. Satz VOB/B anzuzeigen. Aus Beweisgründen wird die Schriftform empfohlen.
Eine Aufforderung durch den Auftraggeber zum kurzfristigen Baubeginn kann jedoch auch zu Problemen beim Auftragnehmer führen, beispielsweise müssen evtl. erst noch Vorbereitungsarbeiten durchgeführt werden. Dann sollte rechtzeitig eine Mitteilung an den Auftraggeber erfolgen, wiederum möglichst in Schriftform aus Beweisgründen.
Regelungen wie in der VOB werden im BGB für Bauverträge nach BGB und Verbraucherbauverträge nicht vorbestimmt. Der Besteller oder Verbraucher sollte analog den Bauunternehmer zum Baubeginn nach Vorliegen der Baugenehmigung schriftlich auffordern und einen nicht erfolgten Beginn anmahnen, ggf. mit Verweis auf daraus ableitbare Konsequenzen.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Baubeginn"

Auszug im Originaltext aus DIN 1986-100 (2016-12)
Grundwasser darf grundsätzlich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden. Für den Fall, dass die Dränage eines Gebäudes an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden soll, ist vor Baubeginn mit der Wasserbehörde bzw. dem Kanalnet...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18920 (2014-07)
4.10.1 Allgemeines Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden.Ist dies im begründeten Ausnahmefall nicht zu vermeiden, muss die Herstellung unter Schonung des Wurzelwerks durch Absaugen oder in Handarbeit erfolgen. ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2023-09)
3.2.1 Vor Baubeginn ist eine gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der vorhandenen Oberflächen, Befestigungen und Einfassungen sowie der angrenzenden Bebauung festzustellen und zu dokumentieren.3.2.2 Grenzsteine ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2019-09)
Änderungen 2019-09:3.2.1 Vor Baubeginn ist eine gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der vorhandenen Oberflächen, Befestigungen und Einfassungen sowie der angrenzenden Bebauung festzustellen und zu dokumentieren...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Die Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) übernimmt von der Planung des Bauvorhabens bis hin zum Bauabschluss bzw. zur Zwischenbewirtschaftung Leistungen des vorsorgenden Bodenschutzes (siehe Bild 4). Im Rahmen des Bodenschutzkonzeptes ist einzuschätzen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 805 (2000-03)
10.1.1 Qualifikation des PersonalsFür die Ausführung und die Überwachung des Bauvorhabens ist erfahrenes Personal, das die Güte der Arbeit im Sinne dieser Norm beurteilen kann, einzusetzen. Firmen, die vom Auftraggeber eingesetzt werden, müssen die f...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Der Bodenschutzplan beinhaltet als zeichnerische Darstellung die räumliche Konkretisierung von Bodenschutzmaßnahmen (Maßnahmenkarte), die in der Bauphase umzusetzen sind, und ist ein zwingender Bestandteil des Bodenschutzkonzeptes. Die Schutzmaßnahme...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4020 (2003-09)
5.1 Veranlassung der geotechnischen Untersuchungen Der Entwurfsverfasser hat den Bauherrn rechtzeitig auf die Notwendigkeit einer geotechnischen Untersuchung hinzuweisen. Der Bauherr hat geotechnische Untersuchungen für den Entwurf rechtzeitig zu bea...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1045-1000 (2023-08)
A.1 Allgemeines (1) Dieser Anhang regelt die Kommunikation im Rahmen der Qualitätssicherung für die Errichtung von Betonbauwerken an den Schnittstellen zwischen Planung, Betontechnik, Bauausführung sowie Fertigteilherstellung und Montage.(2) Maßgebli...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18220 (2023-08)
4.4.1 AllgemeinesDieser Abschnitt beinhaltet Planungsgrundlagen zur Legung von Glasfasermedien aus bautechnischer Sicht und deren Auswirkungen auf die Straßenbestandteile. Die Planung der Glasfaserinfrastruktur für Telekommunikationsnetze ist nicht G...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Baubeginn"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Der AG übergibt dem AN ein baustellennahes Festpunktfeld zur Absteckung der Hauptachsen, Festpunkte und Trassendaten aus Programm VERM.ESN 2000, Plandaten im digitalen Format TIF, DGN, DWG, der AG übergibt die Daten vor Baubeginn, der AN und der Bauü...
Abrechnungseinheit:

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