Der Auftraggeber übergibt mit diesem Brief spezielle Pläne, Zeichnungen und/oder Ausführungsunterlagen. Er macht den Auftragnehmer darauf aufmerksam, dass dieser gemäß § 3 Abs. 3 VOB/B für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung zur Prüfung der Unterlagen verpflichtet ist. Der Auftraggeber bittet um unverzügliche schriftliche Mitteilung, sollten dem Auftragnehmer bei seiner Prüfung Mängel oder Unstimmigkeiten in den Unterlagen auffallen.