§ 2 Abs. 3, Nr.2: | Überschreitung des Mengenansatzes (Mehrmenge) und Verlangen nach einem neuen Einheitspreis (EP) (unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten) durch den Auftragnehmer oder Auftraggeber (Übergabe eines Nachtragsangebots durch den Auftragnehmer) |
§ 2 Abs. 3, Nr. 3: | Unterschreitung des Mengenansatzes (Mindermenge) und Verlangen eines höheren Einheitspreises durch den Auftragnehmer (Übergabe eines Nachtragsangebots durch den Auftragnehmer) |
§ 2 Abs. 4: | Wegfall von Teilleistungen bzw.Teilkündigung von vereinbarten Leistungspositionen ( vereinbarten Leistungspositionen (Null-Mengenposition) und Geltendmachung von nicht wegfallenden Kosten durch den Auftragnehmer |
§ 2 Abs. 5: | Verlangen nach Vergütung infolge Änderung des Bauentwurfs (Leistungsänderungen) oder anderer Anordnungen des Auftraggebers (Übergabe eines Nachtragsangebots durch den Auftragnehmer) |
§ 2 Abs. 6, Nr. 1: | Verlangen nach Vergütung bei Forderung des Auftraggebers von zusätzlichen Leistungen (Übergabe eines Nachtragsangebots durch den Auftragnehmer) |
§ 2 Abs. 7, Nr. 1: | Verlangen einer Vergütung, wenn ein Festhalten an der Pauschalsumme (Globalpauschalisierung) nicht zumutbar ist (Übergabe eines Nachtragsangebots durch den Auftragnehmer) |
§ 2 Abs. 7, Nr. 2: | Verlangen nach Vergütung bei Änderung des Bauentwurfs, anderen Anordnungen, wegfallenden oder zusätzlichen Leistungen bei einer Detailpauschalisierung (Übergabe eines Nachtragsangebots durch den Auftragnehmer) |
§ 2 Abs. 8, Nr. 2: | Anzeige von Leistungen, die vom Vertrag abweichen, aber für die vertragliche Ausführung erforderlich sind, durch den Auftragnehmer (Übergabe eines Nachtragsangebots, sofern dem Auftragnehmer die Vergütung zusteht) |
§ 3 Abs. 3: | Pflicht zu Hinweisen des Auftragnehmers an den Auftraggeber über etwaige Unstimmigkeiten und Mängel in Ausschreibungsunterlagen |
§ 5 Abs. 2: | Auskunft des Auftraggebers auf Verlangen des Auftragnehmers über den voraussichtlichen Baubeginn, sofern für den Beginn keine Frist vereinbart ist |
§ 6 Abs. 3: | Benachrichtigung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber über den Wegfall von hindernden Umständen über die Weiterführung der Bauausführung |
§ 6 Abs. 6: | Geltendmachung von möglichen Vergütungsansprüchen durch den Auftragnehmer aus Behinderungen und Unterbrechungen der Bauausführung sowie von Schadenersatzansprüchen aus verlängerten Ausführungsfristen |
§ 8 Abs. 4: | Verlangen des Auftragnehmers nach Aufmaß und Abnahme der ausgeführten Leistungen nach Kündigung Bauvertrag durch den Auftraggeber |
§ 8 Abs. 7: | Bewirkte Vertragsstrafe wegen Verzug des Auftragnehmers bis zum Tag der Kündigung des Auftraggebers |
§ 11 Abs. 4: | Vorbehalt zur Vertragsstrafe bei der Abnahme durch den Auftraggeber |
§ 12 Abs. 1: | Verlangen nach Abnahme durch den Auftragnehmer |
§ 12 Abs. 2: | Verlangen nach besonderer Abnahme in sich geschlossener Teile der Leistung |
§ 12 Abs. 3: | Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber wegen wesentlicher Mängel |
§ 12 Abs. 4, Nr. 1: | Verlangen nach einer förmlichen Abnahme eines Vertragspartners |
§ 13 Abs. 3: | Zurückweisung durch den Auftragnehmer wegen nicht vorhandener oder nicht zu vertretender Mängelansprüche |
§ 13 Abs. 5, Nr. 2: | Verlangen des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer |
§ 13 Abs.6: | Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer |
§ 14 Abs. 2: | Beantragung zu gemeinsamen Feststellungen durch den Auftragnehmer (gemeinsames Aufmaß) |
§ 15 Abs. 2: | Verlangen des Auftraggebers zur Beaufsichtigung der Stundenlohnarbeiten durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson |
§ 15 Abs. 3: | Anzeige vor Ausführung der Stundenlohnarbeiten |
§ 16 Abs. 3, Nr. 5: | Erklärung eines Vorgbehalts zur Schlusszahlung durch den Auftraggeber |
§ 16 Abs. 3, Nr. 5: | Begründung des Auftragnehmers zum Vorbehalt des Auftraggebers zur Schlusszahlung |
§ 16 Abs. 6: | Erklärung des Auftragnehmers auf Verlangen des Auftraggebers, ob und inwieweit er den Forderungen seiner Gläubiger nachkommem will |
§ 17 Abs. 6, Nr. 1: | Mitteilung des Auftraggebers über einen einbehaltenen Betrag als Sicherheitsleistung gegenüber dem Auftragnehmer |
§ 17 Abs. 6, Nr. 3: | Setzung einer angemessenen Nachfrist, wenn der Auftraggeber den Sicherungseinbehalt nicht auf ein Sperrkonto einzahlt |
§ 18 Abs. 1: | Mitteilung durch den Auftraggeber über die bei Streitigkeiten zuständige Prozessvertretungsstelle |