VOB B

Schriftformempfehlungen zur VOB/B

Die sachgerechte Abwicklung von Bauaufträgen erfordert den schriftlichen Abschluss des Bauvertrags. Bei öffentlichen Auftraggebern wird in der Regel dem Bauvertrag die VOB zugrunde gelegt, demgegenüber ist sie bei Verträgen mit Verbrauchern nicht privilegiert. In der VOB, Teil B sind zu besonderen Vorgängen und Regelungen Schriftformerfordernisse zur VOB/B maßgebend und darüberhinaus zu weiteren Vorgängen die Schriftform dringend zu empfehlen, teils durch Veranlassung des Auftraggebers und teils durch das Bauunternehmen als Auftragnehmer. Ziel ist es, Streitigkeiten in der Bauausführung möglichst zu vermeiden und mit der Schriftform zur Klarheit, Eindeutigkeit und Beweisbarkeit beizutragen.
Zu folgenden Vorgängen mit Bezug auf die Regelungen in der VOB/B wird die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen:
§ 2 Abs. 3, Nr.2: Überschreitung des Mengenansatzes
(Mehrmenge) und Verlangen nach einem neuen
Einheitspreis (EP) (unter Berücksichtigung der
Mehr- und Minderkosten) durch den
Auftragnehmer oder Auftraggeber (Übergabe
eines Nachtragsangebots durch den
Auftragnehmer)
§ 2 Abs. 3, Nr. 3: Unterschreitung des Mengenansatzes
(Mindermenge) und Verlangen eines höheren
Einheitspreises durch den Auftragnehmer
(Übergabe eines Nachtragsangebots durch den
Auftragnehmer)
§ 2 Abs. 4:Wegfall von Teilleistungen bzw.Teilkündigung von
vereinbarten Leistungspositionen (
vereinbarten Leistungspositionen
(Null-Mengenposition) und Geltendmachung
von nicht wegfallenden Kosten durch den
Auftragnehmer
§ 2 Abs. 5:Verlangen nach Vergütung infolge Änderung des
Bauentwurfs (Leistungsänderungen) oder
anderer Anordnungen des Auftraggebers
(Übergabe eines Nachtragsangebots durch den
Auftragnehmer)
§ 2 Abs. 6, Nr. 1: Verlangen nach Vergütung bei Forderung des
Auftraggebers von zusätzlichen Leistungen
(Übergabe eines Nachtragsangebots durch den
Auftragnehmer)
§ 2 Abs. 7, Nr. 1:Verlangen einer Vergütung, wenn ein Festhalten an
der Pauschalsumme (Globalpauschalisierung)
nicht zumutbar ist
(Übergabe eines Nachtragsangebots durch den
Auftragnehmer)
§ 2 Abs. 7, Nr. 2: Verlangen nach Vergütung bei Änderung des
Bauentwurfs, anderen Anordnungen, wegfallenden
oder zusätzlichen Leistungen bei einer
Detailpauschalisierung
(Übergabe eines Nachtragsangebots durch den
Auftragnehmer)
§ 2 Abs. 8, Nr. 2:Anzeige von Leistungen, die vom Vertrag
abweichen, aber für die vertragliche Ausführung
erforderlich sind, durch den Auftragnehmer
(Übergabe eines Nachtragsangebots, sofern dem
Auftragnehmer die Vergütung zusteht)
§ 3 Abs. 3:Pflicht zu Hinweisen des Auftragnehmers an den
Auftraggeber über etwaige Unstimmigkeiten und
Mängel in Ausschreibungsunterlagen
§ 5 Abs. 2:Auskunft des Auftraggebers auf Verlangen des
Auftragnehmers über den voraussichtlichen
Baubeginn, sofern für den Beginn keine Frist
vereinbart ist
§ 6 Abs. 3:Benachrichtigung durch den Auftragnehmer an
den Auftraggeber über den Wegfall von
hindernden Umständen über die Weiterführung der
Bauausführung
§ 6 Abs. 6:Geltendmachung von möglichen
Vergütungsansprüchen durch den Auftragnehmer
aus Behinderungen und Unterbrechungen der
Bauausführung sowie von
Schadenersatzansprüchen aus verlängerten
Ausführungsfristen
§ 8 Abs. 4:Verlangen des Auftragnehmers nach Aufmaß
und Abnahme der ausgeführten Leistungen nach
Kündigung Bauvertrag durch den Auftraggeber
§ 8 Abs. 7:Bewirkte Vertragsstrafe wegen Verzug des
Auftragnehmers bis zum Tag der Kündigung
des Auftraggebers
§ 11 Abs. 4:Vorbehalt zur Vertragsstrafe bei der Abnahme
durch den Auftraggeber
§ 12 Abs. 1:Verlangen nach Abnahme durch den
Auftragnehmer
§ 12 Abs. 2:Verlangen nach besonderer Abnahme in sich
geschlossener Teile der Leistung
§ 12 Abs. 3:Verweigerung der Abnahme durch den
Auftraggeber wegen wesentlicher Mängel
§ 12 Abs. 4, Nr. 1:Verlangen nach einer förmlichen Abnahme eines
Vertragspartners
§ 13 Abs. 3:Zurückweisung durch den Auftragnehmer wegen
nicht vorhandener oder nicht zu vertretender
Mängelansprüche
§ 13 Abs. 5, Nr. 2:Verlangen des Auftraggebers auf
Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer
§ 13 Abs.6:Verweigerung der Mängelbeseitigung durch
den Auftragnehmer
§ 14 Abs. 2:Beantragung zu gemeinsamen Feststellungen
durch den Auftragnehmer (gemeinsames Aufmaß)
§ 15 Abs. 2:Verlangen des Auftraggebers zur Beaufsichtigung
der Stundenlohnarbeiten durch einen Polier
oder eine andere Aufsichtsperson
§ 15 Abs. 3:Anzeige vor Ausführung der Stundenlohnarbeiten
§ 16 Abs. 3, Nr. 5:Erklärung eines Vorgbehalts zur Schlusszahlung
durch den Auftraggeber
§ 16 Abs. 3, Nr. 5:Begründung des Auftragnehmers zum Vorbehalt
des Auftraggebers zur Schlusszahlung
§ 16 Abs. 6:Erklärung des Auftragnehmers auf Verlangen
des Auftraggebers, ob und inwieweit er den
Forderungen seiner Gläubiger nachkommem will
§ 17 Abs. 6, Nr. 1:Mitteilung des Auftraggebers über einen
einbehaltenen Betrag als Sicherheitsleistung
gegenüber dem Auftragnehmer
§ 17 Abs. 6, Nr. 3:Setzung einer angemessenen Nachfrist, wenn
der Auftraggeber den Sicherungseinbehalt nicht
auf ein Sperrkonto einzahlt
§ 18 Abs. 1:Mitteilung durch den Auftraggeber über die bei
Streitigkeiten zuständige Prozessvertretungsstelle
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Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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