Baurecht / BGB

Ausführungsunterlagen

Ausführungsunterlagen
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Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber das Werk als Bauleistung. Als Voraussetzung dafür schuldet aber der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Unterlagen für die Ausführung des Bauauftrags bei einem VOB-Vertrag nach § 3 Abs. 1 VOB/B. Nicht so klar ist die Aussage im § 642 BGB, wonach lediglich die Mitwirkung des Bestellers angeführt wird.
Zu den Ausführungsunterlagen zählen insbesondere:
  • die Unterlagen der Ausführungsplanung nach Leistungsphase 5 in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI mit den Schwerpunkten
    • Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen u. a.,
    • Tragwerksplanung,
    • Technische Ausrüstung,
    • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen,
    • detaillierte Stahl- und Stücklisten,
    • Verlegungs- und Einbauanweisungen,
  • Beschaffung von Werkplänen und Betriebsanleitungen,
  • Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen und andere Unterlagen nach § 3 Abs. 5 VOB/B,
  • Technische Vertragsbestimmungen,
  • Unterlagen für die Ausführung nach der allgemeinen gewerblichen Sitte,
  • einschlägig öffentlich-rechtliche Vorschriften und Bestimmungen.
Die Verpflichtung, dem Auftragnehmer Unterlagen für die Bauausführung zur Verfügung zu stellen, leitet sich auch für verschiedene Gewerke aus der VOB Teil C ab. Beispielsweise sind für Mauerarbeiten in VOB/C DIN 18330 Mauerarbeiten die bauphysikalischen Nachweise sowie statischen Berechnungen und die für diese Nachweise erforderlichen Zeichnungen als Besondere Leistungen in Tz 4.2.7 vom Auftraggeber zu liefern.
Grundsätzlich kommt dem Auftraggeber die Aufgabe zu, diese Unterlagen dem Auftragnehmer mit den drei Verpflichtungen
  • rechtzeitig,
  • mängelfrei und
  • unentgeltlich
zu übergeben.
Rechtzeitig bedeutet, dass der Auftragnehmer die Unterlagen nicht schlechthin vor Baubeginn erhält, sondern ihm auch noch Zeit zur Verfügung steht, die Baudurchführung vorzubereiten.
Erfolgt dies durch den Auftraggeber nicht rechtzeitig, können sich daraus ggf. mehrere Folgen ableiten:
  • einerseits kann dies einer Behinderung mit Bezug auf § 6 Abs. 1 in VOB/B gleichkommen,
  • zum anderen Mehrkosten verursachen, die der Auftragnehmer als billige Entschädigung verlangt und evtl. weitere Schadensansprüche begründen kann, weiterhin
  • eine Änderung des Bauzeitenplans erforderlich wird, ggf. auch mit Ansprüchen eines höheren Baupreises für den Bauauftrag aus Mehrkosten infolge späterem Baubeginn nach § 2 Abs. 5 in VOB/B,
  • eine vorzeitige Abrechnung von bisher ausgeführten Leistungen durch den Auftragnehmer nach § 6 Abs. 5 VOB/B zu begründen, wenn die Übergabe der Ausführungsunterlagen über einen längeren Zeitraum nicht erfolgte,
  • mögliche Kündigung des Bauauftrags durch den Auftragnehmer nach § 6 Abs. 7 VOB/B, wenn die Übergabe bereits mehr als 3 Monate fällig ist, verbunden mit der Berechtigung, die bisherigen Leistungen abzurechnen und ggf. noch einen Schadenersatz geltend zu machen.
Die Ausführungsunterlagen sind kostenlos zu überlassen. Das gilt auch für die erforderliche Stückzahl. Die Vertragspartner können aber auch andere Regelungen treffen.
Nach Erhalt von Ausführungsunterlagen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Prüfung der Ausführungsunterlagen bezüglich möglicher Unstimmigkeiten und evtl. vorhandener Mängel vorzunehmen.
Hat der Auftragnehmer darüber hinaus weitere Werkzeichnungen und Ausführungsunterlagen für sich als Grundlage für die Bauausführung selbst angefertigt, kann der Auftraggeber die Vorlage gemäß § 4 Abs. 1, Nr. 2 VOB/B verlangen. Das gilt gleichermaßen für Auskünfte zu Ergebnissen aus Güteprüfungen. Betreffen die Auskünfte Geschäftsgeheimnisse, so muss der Auftraggeber diese vertraulich behandeln.
Auch bei einem Werkvertrag nach BGB ist die Mitwirkung des Bestellers erforderlich, beispielsweise zur rechtzeitigen Übergabe erforderlicher Ausführungsunterlagen und Genehmigungen. Unterlässt der Besteller notwendige Handlungen zur Ausführung des Bauauftrags, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Besteller für das Unterlassen der Mitwirkung eine angemessene Entschädigung nach BGB § 642 Abs.1 zu verlangen.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Ausführungsunterlagen"

Ausgabe 2015-06
Diese Norm legt die Mindestanforderungen an die Gebrauchseigenschaften von Faser-, faserfreien und kombinierten Unterlagen fest.Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 134 "Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge" erarbeitet, dessen Sekre...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Verkehrswegebauarbeiten, für die Ausführung von Oberbauschichten ohne Bindemittel bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abre...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2012-01
Diese Norm gilt für geböschte und für verbaute Baugruben und Gräben, die von Hand oder maschinell ausgehoben und in denen insbesondere - Bauwerke, zum Beispiel Keller oder mehrgeschossige Tiefgaragen, errichtet, - Kanäle, zum Beispiel Abwasser-, Fern...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1999-11
Der Inhalt des Dokuments wurde sachlich und redaktionell überarbeitet, der Abschnitt mit den Begriffsbestimmungen erweitert und das Inhaltsverzeichnis der Bauwerksakte neu gegliedert....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Stahlbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für Stahlbauleistungen des konstruk...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Verkehrswegebauarbeiten, für die Ausführung von Oberbauschichten ohne Bindemittel bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abre...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Verkehrswegebauarbeiten, für die Ausführung von Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung sowie Einfassungen bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistunge...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Verkehrswegebauarbeiten, für die Ausführung von Oberbauschichten aus Asphalt bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Tapezierarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Tapezieren und Spannen von ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben. Anmerkung zu § 3 Abs. 1(2) Das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlagen, ebenso der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer zu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1090-2 (2018-09)
4.1.1 Allgemeines Für alle Teile des Stahltragwerks müssen die notwendigen Informationen und technischen Anforderungen vor Beginn der Ausführungsarbeiten vereinbart und vollständig sein. Es muss auch geregelt werden, wie bei Änderungen bereits verein...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1988-2 (1988-12)
Die Planungs- und Ausführungsunterlagen sollen bestehen aus: einem verbindlichen Lageplan des Grundstückes, dem Keller- und den Geschossgrundrissen mit den eingezeichneten Leitungen sowie Schnittdarstellungen, einer Ermittlung der Rohrd...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1090-5 (2020-06)
4.1.1 AllgemeinesFür alle Teile der Konstruktion müssen die notwendigen Informationen und technischen Anforderungen vor Beginn der Ausführungsarbeiten vereinbart und vollständig geregelt sein. Es muss auch geregelt werden, wie bei Änderungen bereits ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4124 (2012-01)
Zur Beurteilung der Standsicherheit der Böschungen oder des Verbaus von Baugruben oder Gräben sind im Allgemeinen folgende Angaben und Unterlagen erforderlich: Maße der Baugrube bzw. des Grabens; Einstufung in eine Geotechnische Kategorie nach DIN 10...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18315 (2023-09)
Anmerkung zu 3.23.2.1 Tragschichten und Planumsschutzschichten3.2.1.1 EinbauenDas Baustoffgemisch ist gleichmäßig zu verteilen und so einzubauen, dass keine Entmischungen auftreten.3.2.1.2 VerdichtenJede Schicht oder Lage ist auf der ganzen Fläche gl...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 14499 (2015-06)
Diese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an die Gebrauchseigenschaften von Faser-, faserfreien und kombinierten Teppichunterlagen sowie Forderungen an die Bruchbeständigkeit und die Rissbildung fest....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 14499 (2015-06)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1 Nadelvlies-Faserunterlage Material, das vollkommen aus miteinander verschlungenen oder verfilzten Fasern besteht, wobei das Faservlies durch Vernadeln eines Fasergeleges entsteht3.2...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 14499 (2015-06)
Alle Unterlagen müssen den Mindestanforderungen an die Gebrauchseigenschaften nach Tabelle 1 entsprechen. ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1052 (2008-12)
(1) Zu den bautechnischen Unterlagen gehören insbesondere die statische Berechnung, die wesentlichen Zeichnungen, die für die Ausführung des Bauwerks nötig sind, eine gegebenenfalls erforderliche Baubeschreibung, gegebenenfalls allgemeine bauaufsicht...
- DIN-Norm im Originaltext -
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