Der Brief dient einem Auftraggeber, um den Auftragnehmer aufzufordern, ein Nachtragsangebot vorzulegen. Der Auftraggeber begründet sein Verlangen damit, dass die Bauausführung erkennen lässt, dass bei bestimmten Leistungspositionen eine über 10 % hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes vorliegt und er mit Bezug auf § 2 Abs. 3, Nr. 2 VOB/B in diesem Fall einen neuen Preis verlangen kann. Er kündigt an, die ausgeführten Leistungspositionen mit den vereinbarten Einheitspreisen bis einschließlich der Mengenüberschreitung von 10 % vergüten. Für die jeweils darüber hinaus gehenden Mehrmengen fordert er ein Nachtragsangebot und setzt einen Termin für die Vorlage. Der Auftraggeber bittet um Nachweise, sollte der Auftragnehmer Mehrkosten geltend machen und fordert dazu auf eventuelle Minderkosten gegegenzurechnen. Zudem erklärt der Auftraggeber, dass er die Berechnung des Nachtrages selbst vornehmen wird, sollte der Auftraggeber seine Nachtragskalkulation nicht bis zum gesetzten Termin vorlegen.