Der Bauunternehmer schreibt diesen Brief an den Verbraucher, der zur Betreuung des Bauvorhabens einen Baubetreuer bestellt hat. Da der Baubetreuer zur Verfügung der Finanzmittel bevollmächtigt ist, verlangt der Bauunternehmer eine Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f Abs. 6. Dies ist in diesem Fall auch bei einem Verbraucherbauvertrag möglich. Der Bauunternehmer stellt dem Verbraucher frei, die Bauhandwerkersicherung durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu leisten.