Mit diesem Brief fordert der Bauunternehmer den Besteller zum wiederholten Mal zur Mitwirkung auf. Er erklärt, dass er den Besteller bereits in einem Schreiben über das Fehlen von Ausführungsunterlagen oder Geländeaufnahmen, die Absteckung der Hauptachse u. a. informiert und zur Mitwirkung aufgefordert hatte, der Besteller die notwendigen Handlungen aber bis zum heutigen Tag unterlassen hat. Der Bauunternehmer bittet den Besteller um Information über das weitere Verfahren und macht ihn darauf aufmerksam, dass ihm aufgrund des Verzugs bereits gegenwärtig zusätzliche Aufwendungen entstanden sind. Er kündigt an, dass er für diese Aufwendungen mit Bezug auf BGB § 642 Abs. 1 und 2 eine angemessene Entschädigung verlangen wird.