Der Auftraggeber lehnt in diesem Brief eine Haftung für einen Schaden, den der Auftragnehmer durch Beschädigung von Gut Dritter verursacht hat, ab. Der Auftraggeber erklärt, dass er diese Schadenersatzforderung von einem Dritten erhalten hat, und weist den Auftragnehmer darauf hin, dass ein solcher Schaden im Rahmen seiner Versicherungen gedeckt ist bzw. hätte gedeckt werden können und er diesen Schaden nach § 10 Abs. 2, Nr. 2 VOB/B alleine tragen muss. Der Auftraggeber schreibt weiter, dass er den Geschädigten darüber informiert und ihn mit seiner Forderung an den Auftragnehmer verwiesen hat.