Mit diesem Brief reagiert der Auftragnehmer auf ein Schreiben des Auftraggebers zur Beseitigung eines Mangels. Er teilt mit, dass die Vorbereitungen zur Mängelbeseitigung erkennen ließen, dass im Zusammenhang damit noch weitere Leistungen auszuführen sind, die nicht dem Mangel geschuldet sind. Der Auftragnehmer schreibt weiter, dass diese Leistungen nach seiner Auffassung von vorneherein erforderlich gewesen wären, um die Baumaßnahme mängelfrei ausführen zu können. Der Auftragnehmer bittet den Auftraggeber daher, den wertmäßigen Vorteil, der für diesen aus der Mängelbeseitigung infolge zusätzlicher Leistungen entsteht, zu erstatten. Er fügt die Nachweise für die Berechnung bei.