Der Auftragnehmer informiert mit diesem Brief den Auftraggeber über sein Absicht, bestimmte Leistungen, für deren Ausführung er auch selber eingerichtet ist, durch Nachunternehmer ausführen zu lassen. Er bittet um die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers gemäß § 4 Abs. 8, Nr. 1 VOB/B. Der Auftragnehmer teilt weiter mit, dass er den Nachunternehmer-Verträgen mit Bezug auf § 4 Abs. 8, Nr. 2 ebenfalls die VOB, Teile B und C zugrunde legen wird.