Geometrie / Maße

Näherungsverfahren (Erdaushub)

Beim Aufmaß und der Abrechnung von Erdarbeiten sind nach Tz. 5.2.1 in der DIN 18300 (Ausgabe September 2019) in der VOB, Teil C die üblichen Näherungsverfahren zulässig. Anstelle der exakten mathematischen Berechnungen für den Pyramiden- und Keilstumpf bzw. nach REB (Regelungen für die elektronische Bauabrechnung) kann der Erdaushub nach dem:
  • Näherungsverfahren "mittlere Flächenformel" (Vorzug!) als arithmetische Mittel einerseits aus der Deck- und Grundfläche, multipliziert mit der Höhe der Baugrubentiefe oder
  • Näherungsverfahren "mittlere Längenformel" als arithmetisches Mittel aus den oberen und unteren Breiten und Längen, ebenfalls multipliziert mit der Höhe der Baugrubentiefe
bestimmt werden.
Die Ergebnisse auf Grundlage von Näherungsverfahren können von den mathematisch exakten Berechnungen abweichen, und zwar sowohl nach unten als auch nach oben. Abweichungen zwischen verschiedenen Berechnungen sind umso größer, je mehr das Steigungsmaß der Grubenböschung sich von der Steigung 1 : 1 unterscheidet.
Näherungsverfahren sind auch bei der Mengenermittlung nach Tz. 5.2.2 in der ATV/DIN 18320 - Landschaftsbauarbeiten (AusgabeSeptember 2019) - zulässig.
Berechnungsbeispiele mit zeichnerischen Darstellungen und nähere Erläuterungen hierzu sind aufgeführt im Normen-Paket: VOB/C Bildkommentar des Baunormenlexikonsunter Tz. 5.2.1 der DIN 18300 - Erdarbeiten (Ausgabe September 2019).
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Aufmaß
Das Aufmaß ist die Grundlage für die Abrechnung. Anhand des Aufmaßes wird die tatsächlich erbrachte Bauleistung nach der Fertigstellung erfasst und der Endabrechnung (Rechnungslegung) zugrunde gelegt. Damit wird der Sachverhalt der Leistungsausführun...
Stichworte:
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere